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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Angst vor den Strahlen: Ende des Dauerblinkens dank Radar, doch Bürger sind in Sorge

Techniker warten eine Radaranlage des Typs Scanter    Foto: Terma
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(jd). Totale Finsternis statt rot leuchtendes Dauerblinken: Ein Großteil der Windparks im Landkreis soll mit einer nächtlichen Warnbefeuerung versehen werden, die nur noch dann blinkt, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Möglich wird das dank eines Systems, das Anfang des Jahres seine Zulassung erhalten hat und das auf dem Einsatz von Radar basiert. In seiner MIttwochs-Ausgabe hatte das WOCHENBLATT ausführlich berichtet. Bei vielen wird diese sogenannten "bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung" (BNK) sicher auf Zustimmung stoßen, denn für Anwohner ist das "Disco-Blinken" seit Jahren ein Ärgernis. Doch nun gibt es die ersten kritischen Stimmen: Einige Bürger sind besorgt, dass von dem 45 Meter hohen Radarturm, der westlich von Apensen errichtet werden soll, gesundheitsgefährdende Strahlen ausgehen könnten.

Innerhalb der Grenzwerte

"Wir nehmen die Sorgen der Bürger ernst, können aber alle beruhigen, die sich Gedanken um mögliche gesundheitliche Auswirkungen machen", sagt Eberhard Voß, Geschäftsführer der Firma VOSS Energy, die vor wenigen Wochen für einen Windpark in Brandenburg die bundesweit erste Zulassung der Deutschen Flugsicherung (DFS) für eine BNK-Lösung dieser Art erhalten hat. Die Radaranlage selbst sei seit vielen Jahren auf dem Markt. Es handele sich um ein bewährtes und technisch ausgereiftes System, das weltweit zum Einsatz komme, so Voß: "Wir verwenden das Modell 'Scanter 5000' des dänischen Herstellers Terma." Ihm sei kein Fall bekannt, in dem dieser Anlagentyp in irgendeinen Zusammenhang mit krankmachender Strahlung gebracht worden sei. Selbstverständlich bewege man sich im Rahmen der Grenzwerte der Bundesimmissionsschutz-Verordnung.

Eine Antwort des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) auf eine WOCHENBLATT-Anfrage zu möglichen gesundheitlichen Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen können, lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Allgemein heißt es seitens des BfS aber, dass die Einwirkungen der elektromagnetischen Felder, die Radaranlagen zur Flugüberwachung erzeugen, in den öffentlich zugänglichen Bereichen gering seien. "Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind nicht zu erwarten", so das BfS. Die Energie werde vorwiegend in den Luftraum ausgestrahlt.

Schutz vor Röntgenstrahlen

Allerdings wird das Thema Radaranlagen oftmals noch in einen Zusammenhang gebracht mit den hohen Zahlen an Krebserkrankungen von Soldaten der Bundeswehr und der NVA, die in den 1970er und 1980er Jahren in militärischen Radarstellungen eingesetzt waren. Diese Fälle sind jedoch nicht auf die Radarwellen zurückzuführen, die beim Scanter-System im Frequenzbereich von rund neun Gigahertz ausgestrahlt werden. Krebsauslösend waren vielmehr die Röntgenstrahlen, die als unerwünschter Nebeneffekt bei besonders starken Radarsendern entstehen. Die Militäranlagen besaßen damals einen unzureichenden Schutz dagegen.

Keine Gesundheitsgefahr

Bei den modernen Radaranlagen sieht das anders aus: "Eine gesundheitliche relevante Exposition durch Röntgenstrahlung kann bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nicht auftreten", heißt es seitens des BfS. Die Anlagen "müssen derart abgeschirmt sein, dass weder die Bevölkerung noch das Bedienungspersonal einer über den Grenzwerten liegenden Dosisbelastung ausgesetzt ist."
Eine gesundheitlich Beeinträchtigung wäre theoretisch durch die Wärme möglich, die die vom Radar ausgehenden hochfrequenten elektromagnetischen Felder erzeugen. Eine Wärmeeinwirkung auf den Körper wäre aber nur möglich, wenn man sich direkt neben eine in Betrieb befindlichen Radaranlage stellen würde.
Doch wer sollte das machen? Schließlich kommt auch niemand auf die Idee, seine Nase direkt an die Scheibe einer eingeschalteten Mikrowelle zu pressen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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