Die ungewollte Steuer: Erste Gemeinden schaffen Vergnügungssteuer ab

Veranstaltungen wie der Beckdorfer Staudenmarkt hätten theoretisch mit Vergnügungssteuer belegt werden müssen    Foto: Archiv
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jd. Landkreis. Was bitte ist ein Schönheitstanz? Die wenigsten dürften mit diesem Begriff etwas anfangen: Dieses Wort ist tatsächlich recht antiquiert und umschreibt im sittsamen Vokabular der 1950er Jahre nichts anderes als einen Striptease. Zu finden ist der Begriff heute aber noch in einer Rechtsvorschrift, die es in fast jeder Gemeinde gibt: In den Vergnügungssteuer-Satzungen zählt der Schönheitstanz neben Catchen, Ringen und Knobeln zu den steuerpflichtigen Veranstaltungen, ebenso wie Discos oder Konzerte. Doch im Landkreis Stade gibt es offenbar etliche Kommunen, die trotz Satzung keine Vergnügungssteuer erheben. Kassiert wird nur bei Spielautomaten. Einigen Gemeinden flatterte deswegen jetzt Post vom Landkreis ins Haus.

In den Schreiben aus dem Kreishaus teilt das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Rathauschefs sinngemäß mit, dass ihre Kommunen laut Satzung Vergnügungssteuer verlangen müssten. "Das ist aber nur als Hinweis zu verstehen", sagt Kreissprecher Christian Schmidt. Es bleibe letztlich jeder Gemeinde selbst überlassen, wie sie das handhabe. Ebenso sei es Sache der Kommunen, diese Steuer nachträglich einzufordern.

Die erste Gemeinde hat jetzt reagiert: Der Beckdorfer Rat fasste den Beschluss, die Vergnügungssteuer-Satzung ganz aufzuheben. Auch in Apensen und Sauensiek soll diese Steuer abgeschafft werden, erklärt Apensens Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer, der zugleich Beckdorfer Gemeindedirektor ist: "Würden wir die Satzung beibehalten, müssten wir Vereinsveranstaltungen wie den Staudenmarkt oder das Oktoberfest in Revenahe besteuern." Das wäre ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich freiwillig engagieren: "Die dörfliche Gemeinschaft lebt von solchen Aktivitäten." Da dürfe die Gemeinde nicht die Hand aufhalten und noch zehn bis 30 Prozent der Einnahmen abschöpfen.

Dem Engagement der Ehrenamtlichen will auch anderswo niemand Steine in den Weg legen: Er könne sich nicht daran erinnern, dass etwa die Zeltdiscos der Feuerwehren oder der Dorfgemeinschaften wie der Tanz in den Mai jemals mit einer Vergnügungssteuer belegt worden seien", sagt Rainer Schlichtmann, Rathauschef in Harsefeld. Eine Abschaffung der Satzung werde auch dort geprüft: "Wir werden aber abwarten, bis sich das Rechnungsprüfungsamt ausführlich zu dem Thema geäußert hat."

In Harsefeld oder auch in Buxtehude gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden bereits eine gesonderte Satzung für Glücksspielgeräte: So sprudelen z.B. in Harsefeld jedes Jahr 50.000 Euro aus dieser Einnahmequelle.
In Beckdorf bezog sich die jetzt abgeschaffte Vergnügungssteuer auch auf Spielautomaten. Dennoch hatte Gemeindedirektor Sommer keine Bedenken, die Satzung abzuschaffen: "Sollte in Beckdorf irgendwann eine 'Spielhölle' aufmachen, werden wir dafür eine Extra-Satzung schaffen."

Nur in Stade heißt es "Table Dance"

Dass in den meisten Vergnügungssteuer-Satzungen der merkwürdige Begriff "Schönheitstanz" für erotische Tanzdarbietungen verwendet wird, hat einen simplen Grund: Die Gemeinden verwendeten einen älteren Mustertext, der von den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt wird.
Nur im Stader Rathaus geht man mit der Zeit: In deren Satzung ist das Wort "Schönheitstanz" durch "Table Dance" ersetzt. Das klingt doch moderner.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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