Zu dumm für eine Rettungsgasse?

Weil die Autofahrer wie auf diesem Archivfoto keine Rettungsgasse bildeten, kamen die Einsatzkräfte kaum durch
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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thl. Buchholz. Ignoranz oder pure Dummheit? Rettungskräfte erreichten eine Unfallstelle auf der A1 mit erheblicher Verspätung, weil im Stau stehende Autofahrer nur schleppend eine Rettungsgasse bildeten und so die anfahrenden Rettungsfahrzeuge erheblich behinderten.
Was war passiert: Gegen 5.25 Uhr am Donnerstag unterschätzte ein Pkw-Fahrer die Geschwindigkeit eines vor ihm fahrenden Sattelzuges und fuhr auf diesen auf. Der Pkw kam dadurch ins Schleudern, überschlug sich und blieb schließlich auf dem Dach auf der Fahrbahn liegen. Glücklicherweise wurde der Pkw-Fahrer nur leicht verletzt. Die A1 wurde wegen austretender Flüssigkeiten und einem rund 150 Meter langen Trümmerfeld zwecks Reinigung für rund zwei Stunden voll gesperrt. Es entstand ein Sachschaden von rund 20.000 Euro. Die Sperrung hatte erhebliche Auswirkungen auf den Berufsverkehr.
Ein Weiteres trugen die im Stau stehenden Verkehrsteilnehmer bei. "In diesem Fall ist die Sache einigermaßen glimpflich ausgegangen", so ein Beamter. "Nicht auszudenken ist es aber, wenn es schwer- oder lebensgefährlich Verletzte gegeben hätte und wir wären nicht rechtzeitig durch den Stau gekommen, weil andere Autofahrer meinen, die müssen nicht frühzeitig eine Rettungsgasse bilden." Leider sei dies ein alltägliches Bild auf den Autobahnen. "Die meisten machen erst Platz, wenn wir mit Blaulicht und Martinshorn hinter ihnen stehen. Sind wir vorbei, geht die Gasse gleich wieder zu und die nächsten Fahrzeuge müssen sich erneut mühselig den Weg freimachen.
Übrigens: Die Bildung einer Rettungsgasse ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dagegen verstößt, zahlt im Falle einer Anzeige 20 Euro Ordnungsgeld. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann es sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.

Und so wird eine Rettungsgasse gebildet:

Bei zwei Fahrstreifen fahren alle jeweils an den äußeren Rand ihres Fahrstreifens, so dass in der Mitte die Rettungsgasse entsteht.
Bei drei Fahrstreifen wird die Gasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gebildet. D.h. alle, die auf dem linken Fahrstreifen sind, fahren am äußeren Rand links, und die Fahrzeugführer vom mittleren und rechten Fahrstreifen fahren jeweils am äußeren rechten Rand ihres Fahrstreifens!

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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