100 Kilometer für ein kleines Päckchen: Gerhard Klußmeier aus Rosengarten hat Ärger mit dem Zoll

Weil er die Rechnung nicht ausgedruckt vorlegen konnte, soll Gerhard Klußmeier erneut nach Lüneburg zum Zoll
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as. Rosengarten-Leversen. Gerhard Klußmeier ist sauer. Eigentlich wollte er nur eine Schallplatte günstig im Internet bestellen, jetzt streitet er sich mit dem Zoll.
Der 77-Jährige konnte sein Glück kaum fassen, als er in einem Online-Shop eine seltene Schallplatte entdeckte. Für 5,49 Dollar (etwa fünf Euro) ein echtes Schnäppchen. Klußmeier bestellt regelmäßig Schallplatten aus dem Ausland, auch aus den USA, und hat bislang nie Probleme gehabt, die Schallplatten sind immer bei ihm angekommen. Also erwarb er die Platte, überwies den Verkaufspreis und das Porto (30 Dollar) und dachte nicht mehr daran. Bis ihn ein Schreiben der Zolldirektion Lüneburg erreichte. Ein Paket läge beim Zoll für ihn vor. Name und Anschrift des Absenders: „r.t.s.“.
„Ich habe in letzter Zeit viele Platten aus dem Ausland bestellt. Das Kürzel ‚r.t.s‘ sagte mir jedoch nichts, und auch eine Suche in meinen E-Mails brachte kein Ergebnis“, sagt Gerhard Klußmeier. Was tun? Gerhard Klußmeier dachte praktisch und fuhr kurzerhand mit seinem Laptop die rund 50 Kilometer nach Lüneburg, in der Hoffnung, vor Ort das Rätsel um das Paket klären zu können.
Beim Zoll öffnete er gemeinsam mit dem Zollbeamten das Paket. „Erst als ich das Cover der Platte sah, wusste ich, um welche Bestellung es sich handelte“, so Klußmeier. Er suchte auf dem Laptop die zum Paket gehörende Rechnung aus den E-Mails heraus und zeigte sie die dem Zollbeamten. Der bestätigte, dass dies die gesuchte Rechnung sei, allerdings müsse dem Zoll eine E-Mail oder ein Ausdruck der Rechnung vorliegen. Vor Ort gab es angeblich weder Internet noch die Möglichkeit, die Rechnung auszudrucken. Kein Problem für Gerhard Klußmeier. Er würde die anfallenden Kosten bezahlen, die Platte mitnehmen und dann die Rechnung an den Zoll schicken - dachte er. „Da wurde ich eines Besseren belehrt“, berichtet Gerhard Klußmeier. „Ich sollte ohne das Paket wieder 50 Kilometer nach Hause fahren, dann dem Zoll die Rechnung zuschicken und erneut die Strecke nach Lüneburg zurücklegen, um dann das Paket abholen zu können“. Auch ein Begleichen der ausstehenden Zollgebühren war angeblich ohne E-Mail oder Ausdruck vor Ort nicht möglich - obwohl der Beamte die Rechnung mit eigenen Augen gesehen hatte. „Das ist doch weltfremd. Jedes Unternehmen hätte da flexibel reagiert“, ärgert sich Klußmeier. Er musste unverrichteter Dinge wieder zurückfahren. Als er sich beim Zollamt beschwerte, bot man ihm an, jetzt, da die Rechnung vorläge, in Lüneburg das Paket abholen zu kommen oder die Nachverzollung der Post (zum Preis von 28,50 Euro plus etwaige Zollgebühren) in Anspruch zu nehmen.
Gerhard Klußmeier ist verärgert. „Es wird einem als Selbstverständlichkeit zugemutet, noch einmal 100 Kilometer mit dem Auto zu fahren, also insgesamt 200 Kilometer, um ein Päckchen mit einem reinen Warenwert von 5 Dollar abzuholen. Das doch ist absurd!“ Bei der Entfernung und den gängigen Benzinpreisen kostet eine Fahrt (hin und zurück) zum Zoll rund 10 Euro. Klußmeiers Vorschlag, die Gebühren und Porto für ein reguläres Päckchen zu überweisen, damit der Zoll ihm die Platte zuschicken kann, wurde abgelehnt. „Hirnrissig“ findet Klußmeier die Sturheit des Zolls.

Wann schaltet sich der Zoll ein?

Postsendungen, die aus dem Nicht-EU-Raum nach Deutschland geschickt werden, werden grundsätzlich zollamtlich abgewickelt. Dabei gilt:
• Zollfrei sind Privatsendungen, z.B. Geschenke, die der Empfänger nur gelegentlich, zum persönlichen Gebrauch und ohne Bezahlung oder Gegenleistung erhält, sofern der Warenwert 45 Euro nicht überschreitet. Ist der Wert der Waren höher als 45 Euro, ist auch für Geschenksendungen eine Zollabgabe fällig.
• Kommerzielle Sendungen sind frei von Abgaben, wenn der Gesamtwert (Preis und Porto) der Waren weniger als 22 Euro beträgt. Liegt der Gesamtwert zwischen 22 und 150 Euro, ist die Ware zwar immer noch zollfrei, aber es wird eine Einfuhrumsatzsteuer (19 bzw. 7 Prozent) erhoben. Beträgt die Höhe der Abgaben weniger als fünf Euro, werden diese allerdings nicht erhoben. Waren, deren Gesamtwert über 150 Euro liegt, werden generell nach dem Zolltarif berechnet.
• Mehr auf www.zoll.de.

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Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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