„Rolf Pöker geht auf dem Zahnfleisch“: Wie die Stadt Buchholz einen obdachlosen Rentner schikaniert

Ortstermin: Erster Stadtrat Jan-Hendrik Röhse (re.) traf sich jetzt mit dem Obdachlosen Rolf Pöker in dessen armseliger Wohnung
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Die Stadt Buchholz - bestens erprobt in Rechtsstreitigkeiten - hat es im Fall des Obdachlosen Rolf Pöker (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach) offensichtlich auf ein juristisches Tauziehen angelegt. Behördenwillkür, um einem Rentner das Leben schwer zu machen?

mum. Buchholz. Für den Buchholzer Anwalt André Riesenkampff ist die Sache klar: „Das ist alles höchst schikanös! Mir fehlt das Verständnis dafür, wie hier mit einem 74 Jahre alten Mann umgesprungen wird.“ Immerhin: Jetzt - nach vier Wochen - hat sich Erster Stadtrat Jan-Hendrik Röhse der Angelegenheit persönlich angenommen - unfreiwillig. Eigentlich hatte Rolf Pöker mit Bürgermeister Wilfried Geiger am Mittwoch einen Termin. Den ließ der Verwaltungschef jedoch platzen. Er sei auf Dienstreise, ließ Geiger über sein Vorzimmer mitteilen. Offensichtlich ein kurzer Ausflug, denn am Nachmittag nahm der Bürgermeister an einer Ausschusssitzung teil.
Jetzt also Röhse. Gemeinsam mit Fachbereichsleiter Jörg Karstens begutachtete er die kleine Dachgeschosswohnung in der Buchholzer Rütgersstraße, in die Pöker eingewiesen worden war, nachdem ihm die Stadt sein Zuhause in der Obdachlosenunterkunft weggenommen hatte.
Pöker hatte darauf hin gewiesen, dass Ratten und anderes Ungeziefer in der ihm zugewiesenen Wohnung „leben“ würden. „Bei mir in den Abseiten raschelt es auch. Das sind keine Ratten, sondern Mader“, so Röhse. Man kann dem Verwaltungsmann nur die Daumen drücken, dass es bei ihm auf dem Dachboden nicht so aussieht wie in der Rütgersstraße. In den Abseiten türmen sich Kartons und Abfall. Immerhin: Röhse kündigte an, dass die Abseiten entrümpelt werden. „Danach wird sich ein Kammerjäger dort umsehen.“
Wie berichtet, war die Wohnung in einem erbärmlichen Zustand. In der Küche spritzte das Wasser aus dem Hahn in alle Richtungen. Die Toilette wurde wahrscheinlich vor Jahren das letzte Mal gereinigt. Erst als das WOCHENBLATT Druck machte, schickte die Stadt ein Putzkommando.
Den Zustand der Wohnung nahm Anwalt André Riesenkampff zum Anlass, vor Gericht zu klagen. Um die Vorwürfe zu entkräften, hat sich die Stadt Buchholz daraufhin Zutritt zu der Wohnung verschafft - ohne vorher mit Pöker einen Termin zu vereinbaren. Laut Satzung ist das verboten. „Ich empfinde das als Hausfriedensbruch“, sagt Riesenkampff. Pöker zahlt für die Unterkunft immerhin 307 Euro Miete. Zudem hat man offensichtlich versucht, mit kleinen Tricks die Wohnung auf den Bildern fürs Gericht besser aussehen zu lassen als sie in Wirklichkeit ist. Unter anderem wurde ein Teppich über eine Stelle gelegt, an der der Boden besonders beschädigt ist.
„Ich habe das Gefühl, dass Rolf Pöker inzwischen auf dem Zahnfleisch geht“, sagt sein Anwalt. „Ich hoffe, die Sache findet bald einen Abschluss.“ Und Pöker: Der Rentner wird in ein paar Wochen 75 Jahre alt. Sein größter Wunsch ist ein Ort, wo er mit ein paar Kanarienvögeln und Hühnern in Ruhe leben darf.

Kommentar

Behördenwillkür statt Menschlichkeit
Am 12. Juli hat die Stadtverwaltung Rolf Pöker vor die Tür seiner kleinen Wohnung in der Buchholzer Obdachlosenunterkunft gesetzt. Der 74-Jährige hatte aus dem Notbehelf eine kleine Oase gemacht. Blumen, Vögel, schöne Dinge. Die Stadt nahm ihm alles weg und scheut seither weder Kosten noch Mühen, dem Rentner das Leben schwer zu machen.
Einmal abgesehen von der menschlichen Komponente geht es hier aber noch um etwas ganz anders: Hier wird Steuergeld verschwendet. Die Dachgeschoss-Wohnung wurde zuletzt als Abstellraum genutzt. Nur um Pöker irgendwo hin abzuschieben, wurde ein neuer Herd eingebaut und das Bad auf Vordermann gebracht. Jetzt wird die Stadt wohl auch die Entrümpelung der Abseiten übernehmen. Kaum vorstellbar, dass das die Vormieter erledigen. Diese haben es innerhalb der gesetzten Frist nicht erledigt und nun sogar eine Fristverlängerung erhalten.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Fall schon jetzt Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro verursacht hat. Steuergeld. „Ein wenig Einfühlungsvermögen und gesunder Menschenverstand hätten das alles verhindern können“, sagt jemand, der Pöker seit Jahren kennt.
Sascha Mummenhoff

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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