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"Bitte kein neues Gesetz..."

Endlich: Karin Kortmann hält den Behindertenparkausweis in der Hand
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Nach monatelangem Kampf: MS-Kranke Karin Kortmann (56) erhält endlich ihren Behindertenparkausweis

os. Buchholz. Und plötzlich ging alles sehr schnell. Nach monatelangem Kampf hat die MS-kranke Karin Kortmann (56) endlich ihren Behindertenparkausweis erhalten. Morgens war sie beim Gutachter in Hamburg, nachmittags lag der positive Bescheid des Landes-Sozialamtes im Briefkasten. Alles nur Zufall?
Hintergrund: Das Versorgungsamt in Lüneburg hatte Karin Kortmann, die seit 27 Jahren an der Nervenkrankheit leidet und die dringend auf einen Rollator angewiesen ist, nach zehn Jahren das Sonderrecht aberkannt, auf allen Behindertenparkplätzen zu parken. Begründung: Wegen einer neuen Gesetzgebung könne sie nicht in die Kategorie "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) eingestuft werden. Absurd: Durch die Regelung durfte Karin Kortmann die beiden Behindertenparkplätze, die die Stadt Buchholz extra für sie und einen ebenfalls behinderten Nachbarn in ihrer Reihenhaussiedlung eingerichtet hatte, nicht mehr nutzen.
Karin Kortmann schickte sämtliche Unterlagen zwei Mal ans Sozialgericht in Lüneburg. Dabei betonte sie, dass sie auf eine Klage gegen das Versorgungsamt verzichten würde, wenn sie auf absehbare Zeit den Behindertenparkausweis erhält. Lange Zeit geschah nichts. Dann erhielt sie ein Schreiben vom Gericht mit einem Termin bei einem Gutachter in Hamburg. Der Neurologe untersuchte die Patientin Anfang dieser Woche eingehend - und bestätigte, dass sich Karin Kortmann dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen kann - genau, wie es das Versorgungsgesetz für eine "außergewöhnliche Gehbehinderung vorschreibt".
Gerade wieder zu Hause in Buchholz angekommen, fiel Karin Kortmanns Blick auf einen Brief des Landes-Sozialamtes aus Hildesheim. Inhalt: Karin Kortmann habe das Recht auf einen Behindertenparkausweis - rückwirkend zum 1. Juni. Obwohl die Buchholzerin glücklich über die Entscheidung war, "kam ich mir irgendwie verarscht vor", sagt Karin Kortmann. Erst passiert monatelang nichts, dann fallen neurologisches Gutachten und der - offenbar schon vorher formulierte - positive Bescheid auf einen Tag. Merkwürdig, oder?
Tags darauf holte Karin Kortmann bei der Stadt Buchholz den blauen Parkausweis ab. Die Verkehrsbehörde hatte sie schon zuvor unterstützt und sie mit einem orangefarbenen Parkausweis u.a. von jeglichen Parkgebühren befreit. Mehr konnte die Stadt nicht tun. Karin Kortmann ist glücklich, die Angelegenheit hinter sich gebracht zu haben: "Das Leben wird für mich jetzt einfacher. Ich hoffe nur, dass nicht wieder ein neues Gesetz erlassen wird..."

Endlich: Karin Kortmann hält den Behindertenparkausweis in der Hand
Ab sofort darf Karin Kortmann wieder auf dem Behindertenparkplatz vor ihrer Haustür parken
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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