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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Das lange Warten der Karin Kortmann

Absurd: Karin Kortmann darf den extra für sie eingerichteten Behindertenparkplatz nicht nutzen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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MS-kranke Frau aus Buchholz hat noch immer keinen neuen Behindertenparkausweis erhalten

os. Buchholz. "Ich bin davon ausgegangen, dass das Versorgungsamt mal bei mir vorbeischaut, um zu sehen, wie ich drauf bin", sagt Karin Kortmann (56). Das Versorgungsamt ist nicht gekommen, die Buchholzerin, die seit fast 27 Jahren an Multipler Sklerose leidet, muss weiter auf ihren Behindertenparkausweis warten.
Wie berichtet, hatte das Versorgungsamt in Lüneburg Karin Kortmann nach zehn Jahren das Sonderrecht aberkannt, auf allen Behindertenparkplätzen zu parken. Begründung: Sie könne wegen einer neuen Gesetzgebung nicht in die Kategorie "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) eingestuft werden. Absurde Folge: Karin Kortmann darf die beiden Behindertenparkplätze, die die Stadt Buchholz extra für sie und ihren ebenfalls behinderten Nachbarn eingerichtet hat, nicht mehr nutzen.
Fast drei Monate sind seit dem letzten Bericht im WOCHENBLATT vergangen, getan hat sich rein gar nichts. "Mein Mann und ich wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen", sagt Karin Kortmann. Sie haben alle Unterlagen an das Sozialgericht in Lüneburg geschickt, dabei aber betont, dass sie auf eine Klage gegen das Versorgungsamt verzichten, wenn Karin Kortmann den Behindertenparkausweis in absehbarer Zeit erhält. "Vielleicht war das ein Fehler von mir", sagt Karin Kortmann.
Sie ist mehr denn je auf den Sonderparkausweis angewiesen. Gerade hat sich ihr Gesundheitszustand verschlechert. "Das Gehen fällt mir schwer, im linken Arm kribbelt es", beschreibt sei ihr Befinden. Trotz der Beschwerden versucht sie so viel wie möglich an der frischen Luft zu sein, mit dem Gehwagen oder am Arm ihres Mannes Klaus. Karin Kortmann kann sich wegen der Schwere ihres Leidens dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen - genau so ist die "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) im Versorgungsgesetz definiert...
Die Stadt Buchholz kann Karin Kortmann nicht helfen. "Wir haben unseren Ermessensspielraum voll ausgeschöpft", sagt Pressesprecher Heinrich Helms. Dazu gehört, dass die Verkehrsbehörde der MS-Kranken einen orangefarbenen Parkausweis ausgestellt hat. Der erlaubt es Karin Kortmann u.a., im Halteverbot zu stehen und befreit sie von jeglichen Parkgebühren.
Zu ihrem Glück fehlt Karin Kortmann jetzt nur noch der Parkausweis vom Versorgungsamt. "Das ist eine verkehrte Welt", sagt sie enttäuscht. Das Landes-Sozialministerium wollte sich mit Hinweis auf ein schwebendes Verfahren nicht zu dem Fall äußern.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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