Schwarzbau Sprötze: Heldentenor Otto lässt nicht locker

Berufssänger Prosper-Christian Otto (li.), Zuhörer, bei einem Gerichtstermin in Lüneburg
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  • hochgeladen von Reinhard Schrader

Neue Forderung des Berufssängers an die Stadt Buchholz / Bürgermeister Geiger kontert und will sich jetzt Vorschuss von Otto holen, um mit diesem Geld die Abrisskosten für dessen Haus zu bezahlen.

rs. Buchholz. Berufssänger Prosper-Christian Otto, dessen Haus im Landschaftsschutzgebiet bei Sprötze vom Abriss durch die Stadt Buchholz bedroht ist, gibt nicht klein bei. Jetzt fordert Otto 7.369,17 Euro aus der Stadtkasse. Begründung: Die Stadt habe sich rechtswidrig diese Summe von ihm geholt, um Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit Abrissarbeiten auf seinem Grundstück zu bezahlen. Das Gericht habe aber nun festgestellt, dass das rechtswidrig war.

Stadtsprecher Heinrich Helms hat gegenüber dem WOCHENBLATT bestätigt, dass das Oberverwaltungsgericht OVG) Lüneburg tatsächlich im Sinn Ottos entschieden habe. Das Urteil bedeutet: Setzt eine Behörde eine gerichtsfeste und mit Kosten verbundene Anordnung gegen einen Bürger gegen dessen Willen durch, darf sie ihn nicht mehr sofort mit den Kosten belasten, sondern muss den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits abwarten. Helms verweist aber darauf, dass hier Länderrecht gelte und das es in Niedersachsen vor der Entscheidung des OVG keine klare Rechtsprechung gegeben habe. Man werde Otto das Geld zurückzahlen. Die Stadt könne allerdings für den jetzt ins Haus stehenden Abriss von Ottos Wohnhaus einen Vorschuss von ihm einfordern. Man habe geprüft, dass das rechtens sei.

Wie berichtet fordert, fordert Prosper-Christian Otto neben der oben genannten noch rund 74.000 Euro von der Stadt Buchholz. Davon sind laut Bürgermeister Geiger rund 2.500 Euro auf Grund eines weiteren Gerichtsurteils wohl unstrittig, die restliche Summe setzt sich aus Forderungen zusammen, die Otto erhebt, weil die Stadt ihm und seiner Frau für einen Monat das Konto blockiert habe. Ausgang ungewiss.
Lesen Sie dazu auch Rechtswidrig das Konto gesperrt

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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