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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Bis zur Gerichtsentscheidung: Aufschub für den Schwarzbau-Abriss

Das Haus von Prosper-Christian Otto darf etwas länger stehen bleiben | Foto: archiv
  • Das Haus von Prosper-Christian Otto darf etwas länger stehen bleiben
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os. Buchholz. Prosper-Christian Otto erhält eine letzte Galgenfrist: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag entschieden, dass die Stadt Buchholz bis zur Klärung von Ottos Klage keine Vollstreckungsmaßnahmen am Wohnhaus des Berufssängers durchführen darf. Am Wochenende endete die Frist für Otto, seine 177-qm-Immobilie selbst abzureißen.
Wie berichtet, streiten Otto und die Stadt Buchholz seit Jahren vor Gericht. Der Eigentümer hatte erfolgreich gegen einen Bebauungsplan geklagt, mit dem die Stadt fast 200 Häuser, die nach dem zweiten Weltkrieg weitgehend ohne Baugenehmigung errichtet worden waren, nachträglich legalisieren wollte. Ottos Erfolg wurde zum Pyrrhussieg: Die Stadt verfügte bis Ende August den Abriss für den Schwarzbau.
"Ich habe die Nachricht per SMS bekommen und warte jetzt die schriftliche Begründung ab", sagte Otto dem WOCHENBLATT. Zuletzt hatte er noch einmal alle Hebel in Bewegung gesetzt und bei Gericht vor allem persönliche Gründe vorgebracht, warum ein Abriss unverhältnismäßig sei.
Bürgermeister Wilfried Geiger gab sich erneut betont gelassen. "Wir haben damit gerechnet, dass vom Gericht noch etwas kommt", erklärte er. Man werde die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung nutzen, um sich von Abrissunternehmen Angebote zur Ausräumung und dem Abriss von Ottos Haus zu besorgen. Geiger rechnet mit einem Urteil innerhalb der kommenden drei Wochen: "Dann werden wir sofort tätig!"

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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