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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Was ist möglich im Stadtwald?

Der Stadtwald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Dabei werde es auch bleiben, verspricht die Stadtverwaltung
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Fragenkatalog der Grünen zum Vermächtnis der Kaffee-Familie Schmidt

os. Buchholz. Der Stadtwald ist Buchholz' grüne Lunge. Mitten in der Stadt gelegen, eignet sich das Kleinod hervorragend für Spaziergänge oder - wie am vergangenen Sonntag beim Radcrossrennen um den Stevens-Cup - für sportliche Aktivitäten. Doch was genau ist in dem rund fünf Hektar großen Waldstück, das Clara Schmidt - Witwe des wohlhabenden Kaffeehändlers Richard Schmidt - der Stadt Buchholz vor mehr als 60 Jahren vermacht hat, alles erlaubt?
Das wollten die Grünen wissen und stellten einen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung. "Es wäre schön, man wüsste Genaueres über die Auflagen, damit in Zukunft keine Fehler gemacht werden", heißt es in dem Antrag. Vor allem eine Bebauung wollen die Grünen auf jeden Fall verhindern.
Die Verfügung von Clara Schmidt stammt aus dem Jahr 1943 und ist beim Amtsgericht Tostedt hinterlegt. Darin bestimmt Clara Schmidt, dass die Gemeinde Buchholz auf dem Grundstück entweder ein Kreishaus oder ein Krankenhaus errichten soll. "Sämtliche Fuhrwerke" sollen den Neubau nur über die Steinbecker Straße und nicht über die Parkstraße aus erreichen. Von der Parkstraße sollen der Durchlass nur für Fußgänger möglich sein. Der Kreisleiter solle entscheiden, ob ein Krankenhaus oder ein Kreishaus am Stadtwald gebaut wird. Die Häuser sollten den Namen "Richard-Schmidt-Haus" bzw. "Richard-Schmidt-Krankenhaus" tragen. Der Rest des Waldes solle erhalten werden, verfügte Clara Schmidt.
Die Bau-Verfügungen seien mittlerweile gegenstandslos geworden, erklärt die Buchholzer Stadtverwaltung. Statt Buchholz wurde Winsen zur Kreisstadt, der Kreis baute sein Krankenhaus auf einem eigenen Stück neben dem Stadtwald. Ist dadurch eine Bebauung des Stadtwaldes wahrscheinlich? Nein, sagt die Stadt Buchholz. Man werde sich nicht eigenmächtig über die Verfügung hinwegsetzen, den Wald zu erhalten. Sollte jemals eine andere Verwendung für das Stadtwald-Areal geplant werden, werde die Verwaltung dies der Politik zur Entscheidung vorlegen.
Fazit der Stadt: "Verwaltung und Rat haben in der Vergangenheit keine Fehler im Umgang mit dem geerbten Grundstück gemacht."

Der Stadtwald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Dabei werde es auch bleiben, verspricht die Stadtverwaltung
Das Mausoleum für die Unternehmerfamilie Schmidt am Stadtwald wurde 1935 gebaut
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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