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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Donnerstag soll Ottos Haus weg

Eingangsansicht von Ottos Wohnhaus, das jetzt abgerissen werden soll
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Buchholz' Bürgermeister Geiger ohne Pardon / Stadtverwaltung will für die Abrissarbeiten die Straße sperren / TV vor Ort

rs. Buchholz. Das Schild steht, die Sperrgitter liegen parat: Am Donnerstag will die Stadt Buchholz das Haus des Berufssängers Prosper-Christian Otto (63) und seiner Frau Christiane an der Straße Dependahl in Sprötze abreißen lassen. Otto geht davon aus, dass er den Abriss nicht verhindern kann. Er und seine Frau wollen bei Freunden unterkommen. Es wäre wohl das erste Mal, dass in Deutschland einer Familie ein lange bewohntes Haus unterm Hintern weggerissen wird. Der Buchholzer Bürgermeister Wilfried Geiger sieht in Otto einen Querulanten, der den Abriss selbst verschuldet hat, weil er einen rechtsgültigen Bebauungsplan vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Fall brachte. Otto sagt, persönliche Rachegelüste des Bürgermeisters und des Präsidenten des Lüneburger Oberverwaltungsgerichtes, Claus, seien der Grund. Beide seien total angefressen, weil das Bundesverwaltungsgericht sie „abgewatscht“ habe. Nur deshalb sei die Beschwerde Ottos gegen die sofortige Vollstreckung der Abrissverfügung vom Oberverwaltungsgericht ohne Anhörung abgewiesen worden. Über den Abriss wird ein NDR-TV-Film gedreht. Otto: "Die Redakteure wollten nicht glauben, dass so etwas in Deutschland möglich ist."

KOMMENTAR:

Herr Bürgermeister,
wo bleibt die Menschlichkeit

Als Prosper-Christian Otto Mitte der achtziger Jahre ein früheres Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet in Sprötze zum Wohnhaus ausbaute, ohne sich um eine Baugenehmigung zu scheren, zählte das WOCHENBLATT zu den wenigen, die sich daran störten. Viele, darunter auch frühere Stadtdirektoren, hatten nichts einzuwenden gegen einen offensichtlichen Rechtsbruch. Dafür baute die Familie Otto die städtische Musikschule auf, zudem war der Berufssänger als Heldentenor bekannt, man sonnte sich in seinem Glanz. Nicht selten bei Gesprächen auf der Terrasse der Ottos: Verwaltungsleute und Politiker trafen sich im Schwarzbau.
Die WOCHENBLATT-Berichte störten nur. Selbst als der frühere Sprötzer Bürgermeister und spätere Ehrenbürger der Stadt Buchholz, Werner Böhring, intervenierte, wimmelte man ihn als lästig ab. Kreisbauamt und Stadt Buchholz waren sich einig darin, die Bausünde eines Großkopferten zu decken. In der Verwaltung war zeitweise Ottos Bauakte nicht auffindbar, andere Merkwürdigkeiten trugen dazu bei, dass der Fall Otto in Vergessenheit geriet.
Erst als das Thema der Schwarzbauten im Kreis um die Jahrtausenwende im großen Stil angegangen werden sollte, kochte die „Causa Otto“ wieder hoch. In Sprötze sollte die Situation von etwa 200 Häusern mit Hilfe eines Bebauungsplans legalisiert werden. Viele sollten teilweise, Otto aber ganz abreißen. Dagegen hat er sich mit Erfolg gewehrt: Der schon rechtsgültige Bebauungsplan wurde vom Bundesverwaltungsgericht kassiert - eine Ohrfeige für die Juristen der Stadtverwaltung und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Von nun an kannte Bürgermeister Wilfried Geiger keinen Pardon. Die Akte Otto wurde Chefsache, der Abriss seines Hauses mit aller Macht vorangetrieben. Im ebenfalls düpierten Präsidenten des Lüneburger Verwaltungsgerichtes mag Geiger einen geneigten Unterstützer gefunden haben.
Rechtlich scheint die Sache vielleicht klar. Aber ist es moralisch in Ordnung, einem 63-Jährigen und seiner an Multible Sklerose schwer erkrankten Frau das Haus unterm Hintern abzureißen? Hier geht es weder um Staatsraison noch um Gleichbehandlung. Hier geht es nur noch um die Rache des kleinen Mannes, der nicht verknusen kann, vorgeführt worden zu sein. Wilfried Geiger sollte den Abrissbagger absagen. Die rechtliche Möglichkeit hat er. Schwerkranke sollten nicht aus dem Haus geschmissen werden.
Reinhard Schrader

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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