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Diskussion um Mietpreisbremse in Buchholz: "Nachfrage ist ungebrochen"

"Die Umsetzung der Mietpreisbremse wird nicht unproblematisch": Dirk Hirsch | Foto: Helms / archiv
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WOCHENBLATT-Interview mit Erstem Stadtrat Dirk Hirsch über die geplante Mietpreisbremse in Buchholz

os. Buchholz. Die Mietpreise in Buchholz sind extrem hoch. So hoch, dass das Sozialministerium jetzt eine Mietpreisbremse in der Nordheidestadt umsetzen will. Im Interview mit WOCHENBLATT-Redaktionsleiter Oliver Sander spricht Erster Stadtrat Dirk Hirsch über die Gründe für die hohen Mieten.
WOCHENBLATT: Die Mieten in Buchholz sind so hoch wie nirgendwo sonst in Niedersachsen. Worin sehen Sie die Ursachen?
Dirk Hirsch: Buchholz ist unbestritten ein beliebter und attraktiver Wohnort und Lebensmittelpunkt. Die zentrale und verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zur Hansestadt Hamburg, die gute Infrastruktur und das umfassende Sport- und Kulturangebot spielen hierbei eine ganz wesentliche Rolle. Häuser, Grundstücke und insbesondere Wohnungen sind daher seit Jahren stark nachgefragt, was letztlich auch an der stetig steigenden Einwohnerzahl der Stadt erkennbar ist. Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor ungebrochen. Hierin dürfte die Hauptursache für das hohe Mietpreisniveau in Buchholz liegen.
WOCHENBLATT: In den vergangenen rd. zwei Jahren wurden wegen der Erstellung des ISEK keine größeren Neubaugebiete ausgewiesen. Hat das die Entwicklung der Mietpreise beeinflusst?
Hirsch: Einen direkten Zusammenhang sehe ich nicht, da die Mietpreise bereits vor Erstellung des ISEK eine ähnliche Höhe hatten und ebenfalls zu den Höchsten in Niedersachsen gehörten. Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Mietpreise für Bestands- und Neubauwohnungen zwar noch etwas gestiegen, dies dürfte aber insbesondere auf die positive wirtschaftliche Entwicklung und das äußerst niedrige Zinsniveau zurückzuführen sein. Die hierdurch bedingten hohen Immobilienpreise in Buchholz haben die Entwicklung der Mietpreise aus meiner Sicht neben der hohen Nachfrage im Wesentlichen beeinflusst.
WOCHENBLATT: Das Sozialministerium erklärt, dass Buchholz die Kriterien zur Einführung einer Mietpreisbremse erfüllt. Wie soll diese praktisch umgesetzt werden?
Hirsch: Nach Auffassung des Landes ist das Aufgabe von Vermieter und Mieter, die bei Neuabschluss eines Mietvertrages für Wohnungen oder Häuser darauf achten müssen, dass die zu vereinbarende Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als maximal zehn Prozent übersteigt. Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig vermietet werden, Wohnungen die nach einer umfassenden Modernisierung das erste Mal wieder vermietet werden und Wohnungen, die bereits vorher zu einem deutlich höheren Preis vermietet wurden.
WOCHENBLATT: Rechnen Sie mit einer problemlosen Einigung von Vermietern und Mietern?
Hirsch: Ich rechne damit, dass die Umsetzung nicht unproblematisch ist, da für die Stadt Buchholz kein Mietspiegel vorhanden ist, aus dem sich die ortsübliche Miete für die jeweiligen Wohnungsgrößen ablesen lässt und an dem sich Vermieter und Mieter orientieren können. Ob und wie das Land die Einhaltung kontrollieren will, ist derzeit noch nicht bekannt.
WOCHENBLATT: Welche Mietpreise dürfen künftig nicht mehr überschritten werden?
Hirsch: Die ortsübliche Miete darf bei einer Neuvermietung um nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden. Die ortsübliche Miete ist dabei je nach Art und Größe der Wohnung durchaus unterschiedlich. Die durchschnittlichen Mietpreise (Nettokaltmiete) dürften derzeit meiner Einschätzung nach bei 8,50 bis 9,00 Euro pro Quadratmeter bei Bestandswohnungen und bei Neubauwohnungen (ab Baujahr 2010) zwischen 10,00 und 10,50 Euro liegen.
WOCHENBLATT: Bei jeder neuen geplanten Bautätigkeit, z.B. im Kyrill-Wäldchen, wird betont, dass eine bestimmte Anzahl Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau vorgehalten werden müssen. Wie hoch dürfen die Mieten in diesen Wohnungen maximal pro Quadratmeter sein?
Hirsch: Sie sprechen den sogenannten geförderten Wohnraum an, für den ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Hier gibt es einheitliche Vorgaben durch das Land Niedersachsen. Je nach Art der Förderung beträgt die anfängliche Kaltmiete 5,60 € pro qm² oder 7,00 € pro qm². Diese Mieten sind in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung der Wohnungen festgeschrieben. Danach können Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden.
WOCHENBLATT: Herr Hirsch, vielen Dank für das Gespräch.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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