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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

„Dann wäre ich heute tot!“

So fröhlich war Doris Manthei zuletzt nicht immer zumute
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Wenn Krankheiten nicht erkannt werden: Zwei Patienten klagen über Probleme mit dem Notruf

(os). Dass man in einem Notfall die Nummer 112 wählen soll, ist weithin bekannt. Dass es auch dann lange dauern kann, bis ein Kranker medizinisch versorgt wird, zeigen zwei Fälle, die sich in der Weihnachtszeit im Landkreis Harburg ereignet haben. Es geht um Schwierigkeiten in der Kommunikation und menschliche (Fehl-)Entscheidungen.
Doris Manthei (67) stürzte abends in ihrer Wohnung in Buchholz - wie sich später herausstellte, geschwächt durch eine Lungenentzündung. Erst rund zwölf Stunden später wurde Manthei von Bekannten, die mit ihr verabredet waren und einen Wohnungsschlüssel haben, auf dem Boden liegend aufgefunden. Die Bekannte, ausgebildete Krankenschwester, legte Doris Manthei ins Bett, deckte sie zu, telefonierte dann mit dem Buchholzer Krankenhaus und wählte schließlich den Notruf 112. Die Sanitäter waren nach kurzer Zeit vor Ort.
Über das, was dann geschah, gehen die Beschreibungen auseinander. Die Retter hätten den Transport zum nahegelegenen Buchholzer Krankenhaus mit dem Hinweis auf die Überfüllung der Notaufnahme und einen grassierenden Virus verweigert, berichtet Doris Manthei. Man habe auf den kassenärztlichen Notdienst verwiesen: „Der wird aber erst nachmittags geöffnet“, kritisiert die Patientin. Letztlich fuhr die Bekannte Doris Manthei im eigenen Pkw zum Krankenhaus. Dort wurde sie in der „normalen“ Notfallambulanz untersucht. Ergebnis: Doris Manthei blieb gleich dort und wurde fünf Tage lang mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelt. „Mein Hausarzt hat mir bestätigt, dass ich sehr, sehr krank war. Wenn meine Bekannte nicht gewesen wären, wäre ich heute tot!“
„Wir verneinen eine aktive Verweigerung, die Patientin in ein Krankenhaus zu fahren“, erklärt Johannes Freudewald, Pressesprecher des Landkreises Harburg. Der Kreis ist für die Notruf-Abwicklung zuständig. Das Krankenhaus Buchholz sei tatsächlich nicht verfügbar gewesen, der Sanitäter habe Doris Manthei und ihrer Bekannten aber den Transport ins Krankenhaus Hamburg-Harburg angeboten. Das sei abgelehnt worden. Zudem habe man auf den kassenärztlichen Notdienst hingewiesen und auf die Möglichkeit, dessen Notarzt direkt zu kontaktieren. Auch das sei abgelehnt worden. „Dass es der Patientin im Nachhinein so schlecht ging, tut uns leid. Wir können in dem Verhalten des Rettungssanitäters vor Ort aber keine Fehlleistung erkennen“, so Freudewald.
• Fall zwei: Michael Geißler (42) ruft am zweiten Weihnachtstag nach mehreren Schwindelattacken und einem Kribbeln im Arm den Notruf. Später wird sich herausstellen: Geißler hat einen Schlaganfall erlitten. „Ich habe betont, dass ich allein zu Hause bin und das Gefühl habe, in Kürze umzukippen“, erinnert sich Michael Geißler. Der für den Notruf Zuständige erklärte, dass er keinen Rettungswagen schicken werde, wohl auch, weil Geißler sich klar artikulieren konnte, unüblich für einen Schlaganfall-Patienten. Stattdessen erhielt der Mann aus Kakenstorf die Nummer des zuständigen Sanitäters des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Dieser kam rund 90 Minuten später. „Es hat meinen Blutdruck gemessen, auf den Bauch gedrückt und mir dann den Rat gegeben, dass ich mit meinem Hund einen Spaziergang machen soll“, so Geißler. „Ich finde das unglaublich. Ich habe großes Glück gehabt, dass ich noch auf dieser Erde bin.“ Geißlers Lebensgefährtin brachte ihn am nächsten Tag ins Krankenhaus nach Hamburg-Harburg, wo er mehrere Tage auf der Intensivstation verbrachte. Noch heute leidet Geißler unter den Nachwirkungen des Schlaganfalls, bereitet sich gerade auf eine Reha vor. Ob er wieder als Gärtner arbeiten kann, ist ungewiss.
„Leider können wir einen Krankheitsverlauf nicht hundertprozentig vorhersehen“, sagt Dr. Jörn Jepsen, Sprecher des kassenärztlichen Notdienstes im Landkreis Harburg. Da Michael Geißler nicht die typischen Symptome eines Schlaganfalls wie eine verwaschene Sprache gezeigt habe, hätten sowohl der Kollege am Notruf als auch der Kollege vor Ort Geißlers Krankheitsbild auf eine andere Ursache geschoben, u.a. auf eine Verspannung in der Halswirbelsäule. „Ich kann nicht erkennen, dass der Kollege vor Ort gravierende Fehler gemacht hat. Natürlich ist das für den Patienten nach diesem Krankheitsverlauf unbefriedigend“, betont Jörn Jepsen.

Bundesweite Rufnummern

Wie soll sich ein Patient in einem Notfall verhalten? Wenn man ein Taubheitsgefühl hat und einzelne Körperteile nicht mehr spürt, müsse man dringend die 112 anwählen, erklärt Dr. Jepsen. Nicht so eindeutig sei die Angelegenheit bei einem Kribbeln, da dieses viele Ursachen haben könne. Grundsätzlich gelte, dass sich Bürger Gedanken machen sollen, ob der Rettungsdienst notwendig ist. „Wir haben schon Notrufe erhalten, weil ein Patient Nasenbluten hatte“, erklärt Jörn Jepsen. Er empfiehlt, sich neben der 112 auch die bundesweit gültige Rufnummer 116117 zu merken: Darunter ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser übernimmt die Versorgung von Patienten, die kein Notfall sind, aber einer Behandlung bedürfen, die sonst vom Hausarzt übernommen wird.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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