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Samim darf in Deutschland bleiben

Glücklich über die Aufenthaltsgenehmigung: Ex-Dolmetscher Samim Mohammad Saber und Kristina Haupt vom Bündnis für Flüchtlinge
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Ehemaliger Dolmetscher der Bundeswehr in Afghanistan wurde als Flüchtling anerkannt / Wohnung gesucht

os. Buchholz. Die Erleichterung steht Samim Mohammad Saber (21) ins Gesicht geschrieben: Der ehemalige Dolmetscher der Bundeswehr in Afghanistan darf in Deutschland bleiben. Das Bundesamt für Migration erkannte den jungen Mann jetzt offiziell als Flüchtling an. Die Regelung gilt für zunächst drei Jahre. Dann wird geschaut, ob sich Samim integriert hat und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommt.
Wie berichtet, war Samim Mohammad Saber im Oktober 2012 aus seinem Heimatland geflüchtet. Taliban, die Mitarbeiter der Bundeswehr in Afghanistan als Verräter sehen, hatten den Dolmetscher mit einem Messer attackiert. Mit Schleuserbanden gelangte Samim auf abenteuerlichem Weg nach Deutschland. In Buchholz ist er in einer Containeranlage untergebracht.
Noch, denn nach seiner Anerkennung als Flüchtling muss Samim mittelfristig aus seiner Unterkunft ausziehen. "Ich suche eine Wohnung in Buchholz, denn ich möchte gerne hier bleiben", sagt der Afghane, der schon sehr gut Deutsch spricht. Finanziert wird ihm vom Staat eine Wohnung bis 50 Quadratmeter und einer maximalen Miete von 444 Euro inklusive Nebenkosten, aber ohne Heizung. Dafür stehen noch einmal 1,45 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung.
Zudem sucht Samim eine Ausbildungsstelle als Elektriker. Diese kann er in frühestens sechs Monaten antreten. So lange dauert der nächste Sprachkursus in der Grone-Schule, mit dem Samim die Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung schaffen muss. "Ich werde das schaffen, denn ich will hier gerne arbeiten", sagt Samim. Man glaubt es ihm gern.
"Ich würde mich freuen, wenn Samim in Buchholz bleiben könnte. Er ist eine große Hilfe für uns", sagt Kristina Haupt. Die Sozialarbeiterin engagiert sich im "Bündnis für Flüchtlinge" und greift gerne auf Samim zurück: Er fungiert als Dolmetscher, begleitet andere Flüchtlinge bei Arztbesuchen und macht ihnen Mut.
Wer eine Wohnung für Samim Mohammad Saber hat, meldet sich unter Tel. 0174-9376327.

Stichwort Asylbewerber und Flüchtling

Wenn ein Asylantrag gestellt wird, prüft das Bundesamt für Migration, welche Voraussetzungen für den Antragsteller gelten.
Asyl: gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes als Schutz vor politischer Verfolgung
Flüchtlingsschutz: Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung des Antragstellers
unionsrechtliche subsidiäre Abschiebungsverbote: Schutz wegen drohender Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, drohender Todesstrafe oder Gefahr aufgrund willkürlicher Gewalt in einem bewaffneten internationalen oder innerstaatlichen Konflikt.
Asyl und Flüchtlingsschutz (wie bei Samim Mohammad Saber) sind hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen gleich. Die Schutzgewährung führt zu einem Anspruch auf einen dreijährigen, verlängerbaren Aufenthaltstitel. Bei dem subsidiären Schutz soll eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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