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Ostring: Mediation in der Mediation

Kommen sich in dem "ergänzenden Mediationsverfahren" Ostring-Befürworter... | Foto: archiv
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os. Buchholz. Im Ostring-Mediationsverfahren liegt der Ball jetzt wieder im Spielfeld der Stadt Buchholz: Barbara von Seebach, Güterichterin am Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG), hat ein sogenanntes "ergänzendes Mediationsverfahren" angeregt. Mit diesem soll versucht werden, die Differenzen der Lager in der Buchholzer Politik zum Bau der Umgehungsstraße auszuräumen und einen Kompromiss für eine Alternativroute zu finden. Während der Verhandlungen soll das "normale" Mediationsverfahren ruhen.
Wie berichtet, hatte das OVG Lüneburg im August 2014 die Berufung des Landkreises Harburg gegen die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens für den "Ostring" zugelassen, gleichzeitig aber ein Mediationsverfahren mit den Klägern empfohlen. Gerade fand das zweite Treffen in Lüneburg zwischen den beiden Kläger-Familien und deren Beratern sowie Vertretern des Landkreises Harburg als Ostring-Bauherrn statt. Offenbar wurde dort sehr deutlich, dass die Probleme nicht primär bei Klägern und Landkreis liegen, sondern bei der verfahrenen politischen Situation in Buchholz. Seit mehr als drei Jahrzehnten stehen sich Ostring-Befürworter und -gegner unversöhnlich gegenüber.
Während SPD-Ratsherr und Ex-Bürgermeister Norbert Stein, der eine der Kläger-Familien vertritt, im "ergänzenden Mediationsverfahren" gute Chancen für einen Kompromiss zu einer Ostumfahrung sieht, ist Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse deutlich zurückhaltender: "Da hat uns die Richterin ein ganz schönes Ei ins Nest gelegt. Das wird eine schwierige Kiste." Das Problem: Es ist völlig unklar, wie das externe Mediationsverfahren durchgeführt werden soll. "Wir müssen eine Reihe von offenen Fragen klären", so Röhse. So ist nicht klar, ob für die Extra-Mediation ein Ratsbeschluss notwendig ist oder eine informelle Einladung an die politischen Parteien reicht. Da die Mediation eine freiwillige Sache ist, müsse man zudem klären, wie man die Parteien motiviert, daran teilzunehmen, so Röhse. Was geschieht, wenn sich eine Partei der Mediation verweigert? Und: Die Parteien müssten sich verpflichten, das Ergebnis einer Mediation anzuerkennen. "Es darf nicht sein, dass eine Partei sich an einem Tag für die Mediation ausspricht und am anderen Tag Wahlkampf für oder gegen den Ostring macht", betont Röhse.
Die Fragen sollen über die Sommerferien geklärt werden. Die Ergebnisse sollen in einer Extra-Sitzung des Planungsausschusses im September diskutiert werden.

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...und Ostring-Gegner näher? | Foto: archiv
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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