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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Langer Weg zur Gerechtigkeit

Um dieses Grundstück geht es in dem Millionen-Prozess: An der Lüneburger Straße 1, am Fuße der Canteleu-Brücke, wollte Investor Karlheinz Gremke ein Pflegeheim errichten
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Millionen-Prozess Karlheinz Gremke vs. Stadt Buchholz geht in die achte Instanz

os. Buchholz. Nächste Runde in einem nicht enden wollenden Prozess: Die Auseinandersetzung der Stadt Buchholz gegen den Investor Karlheinz Gremke geht in die achte Runde. Es geht um eine mögliche Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe. Das WOCHENBLATT zeichnet die bisherigen Stationen nach:
Im Jahr 2002 stellt Karlheinz Gremke, damals in Jesteburg beheimatet, mit seiner Firma Immobilien Bau Conzept GmbH (IBC) einen Bauantrag für ein Altenheim an der Lüneburger Straße 1. Dort, am Fuße der Canteleubrücke in Sichtweite zum Buchholzer Bahnhof, soll ein Neubau mit 74 Plätzen entstehen. Erst knapp zwei Jahre später, im Jahr 2004, lehnt die Stadt den Bauantrag schritflich ab, obwohl es zuvor eine Teilbaugenehmigung für den Keller geben sollte. Gegen diese Entscheidung klagt Gremke vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg - und bekommt Recht.
Gegen dieses Urteil legt wiederum die Stadt Buchholz Rechtsmittel ein. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt 2007, also drei Jahre (!) später, das Urteil aus Stade. Gremkes Problem: Mittlerweile hat in Buchholz der Bau des Seniorenzentrums „Kursana“ an der Freudenthalstraße begonnen. Der Bedarf für ein weiteres Altenheim in Buchholz ist damit nicht mehr gegeben, der vorgesehene Betreiber für den Gremke-Neubau springt ab.
Gremke entschließt sich nach dieser Entwicklung noch 2007 zu einer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Stade. Das kommt im April 2009 zu dem Schluss, dass dem Investor kein Schaden entstanden sei. Dagegen geht Gremke vor dem Oberlandesgericht Celle vor, das das Urteil aus Stade im November 2009 aufhebt und wiederum Gremke Schadenersatz zuspricht. Über die Höhe wurde damals noch nicht verhandelt.
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts reicht die Stadt Buchholz Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Der BGH lehnt die Beschwerde ab. Damit ist das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Celle auf Schadensersatzanspruch von 50 Jahren rechtskräftig. Der BGH verweist den Fall zurück zum Landgericht in Stade. Dieses urteilt 2012 erneut, dass Gremke keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Gleiches Spiel, gleiches Ergebnis: Gremke klagt vor dem Oberlandesgericht in Celle, das ihm erneut Recht gibt. Mittlerweile wurde auf Basis der geplanten Pachthöhe für das Altenheim, die Indexierung der Einrichtung und die Bettenzahl auch die Höhe des Schadenersatzes ermittelt: Diese betrug 6,645 Millionen Euro und errechnete sich aus einer Abzinsung auf die Schadenersatz-Summe, die Gremke für 50 Jahre zugesprochen bekam (je nach Verzinsung 19 bis 21 Millionen Euro).
Jetzt war erneut die Stadt am Zuge, die wiederum in Celle gegen das Urteil vorging. Im April dieses Jahres erging dort ein Teilurteil: Für die Jahre bis Ende 2010 stehen Gremke laut Gerichtsgutachter 470.000 Euro zu, nach Abzug von verschiedenen Kosten blieben Gremke davon 114.400 Euro übrig. Für die Jahre 2011 bis 2015 stehen Gremke laut eigener Berechnung weitere 1,4 Millionen Euro zu, über die genaue Summe hat das Gericht noch nicht entschieden.
Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden, wie lange sich der Prozess noch hinzieht. Beide Parteien sind fest entschlossen, den Gerichtsweg bis zum Ende zu gehen. Karlheinz Gremke strebt nach Gerechtigkeit, die Stadt Buchholz wohl danach, die Schadenersatz-Kosten in einem für den Steuerzahler erträglichen Rahmen zu halten.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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