Normenkontrollklage gegen Kindergartengebühren-Satzung

Ziehen vor Gericht: Sascha Rudi (li.) und sein Anwalt Kai Kähler
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Vierfache Eltern gegen die Stadt Buchholz / Bürgermeister bleibt gelassen: "Die Erfolgschancen liegen bei null"

os. Buchholz. Kommt die jüngste Änderung der Kindergartengebühren-Satzung die Stadt Buchholz teuer zu stehen? Das könnte passieren, wenn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) der Normenkontrollklage von Jessika und Sascha Rudi stattgibt. Es geht um 13.000 Euro, die das Ehepaar nach eigenen Berechnungen in diesem und im kommenden Jahr zu viel für die Betreuung ihrer vier Kinder zahlt. Andere Eltern, die mindestens ein Kind in der Schule und eines im Kindergarten haben, könnten nachziehen und zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.
Der Streit zwischen den Eltern von Hanna-Sophie (6), Amelie (5), Tom Alexander (2) und Marlon (1) und der Stadt entzündet sich an der Änderung eines einzelnen Satzes in der Kindergartengebühren-Satzung. Zum 1. August wurde in der seit 2011 gültigen Satzung im Paragraphen 6, Absatz 3, im Satz 1: „Besuchen aus einer Einkommensgemeinschaft im gleichen Zeitraum mehrere Kinder Tageseinrichtungen, die in der Trägerschaft der Stadt Buchholz i.d.N. stehen oder von ihr bezuschusst werden, so zahlt lediglich das älteste Kind die volle Gebühr“ das Wort „Tageseinrichtungen“ durch „Kindertagesstätten oder Spielkreise“ ersetzt.
Die Rudis sehen darin u.a. eine Ungleichbehandlung für kinderreiche Familien. Sie argumentieren, dass auch die Nachmittags-Betreuung der ältesten Tochter in der Schule unter „Tageseinrichtung“ fällt. In der Begründung der Normenkontrollklage machen sie mit ihrem Rechtsanwalt Kai Kähler folgende Rechnung auf: Nach der bislang gültigen Gebührensatzung zahlten die Eltern für die Nachmittagsbetreuung der schulpflichtigen Hanna-Sophie 61,75 Euro pro Monat. Amelie befindet sich im per Gesetz beitragsfreien letzten Kindergarten-Jahr. Für Tom Alexander und Marlon entfielen wegen der Geschwisterermäßigung die Betreuungskosten. Nach der Änderung der Gebührensatzung zahlen die Rudis nun 356,16 Euro pro Monat mehr, die für die Betreuung von Tom Alexander fällig werden. Im kommenden Jahr vergrößert sich die Differenz laut der eigenen Rechnung auf 693,76 Euro pro Monat. Grund: Amelie kommt dann in die Schule, sodass für Tom Alexander der volle Beitrag für die Betreuung im Kindergarten fällig wird. Für die Rudis summiert sich die zu viel gezahlte Summe auf 4.273,92 Euro im ersten sowie auf 8.325,12 Euro im kommenden Schul-/Kindergartenjahr. „Bürgermeister Röhse stellt betroffene Familien willkürlich schlechter, und zwar erheblich schlechter, dagegen wollen wir vorgehen“, erklärt Rechtsanwalt Kähler. Man habe die Stadt zeitig auf das Problem hingewiesen, erklärt Sascha Rudi: „In mehreren persönlichen Gesprächen haben wir versucht, die Stadt davon zu überzeugen, dass die nachschulische Betreuung unter ihre eigene Kindergartengebührenordnung fällt und um entsprechende Anerkennung gebeten. Bisher vergeblich. Und dann wurde der entscheidende Abschnitt in der Satzung geändert. Was sollen Familien davon halten?!“ Es gehe ihm nicht darum, die gesamte Satzung zu kippen, betont Rudi. Nur der angesprochene Satz 1 müsse wieder in der alten Fassung in Kraft gesetzt und korrekt angewendet bzw. umgesetzt werden.
Das verneint Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse auf WOCHENBLATT-Nachfrage: „Wir mussten die Satzung sowieso ändern und haben das redaktionell getan.“ Röhse gibt der Normenkontrollklage des Ehepaars Rudi „null Erfolgschancen“. Seine Argumentation: Es gehe um zwei verschiedene Dinge. Die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder sei über eine Richtlinie geregelt. Eltern zahlten dafür unabhängig vom Einkommen 1,50 Euro pro Stunde Gebühren. Die Kosten für die Betreuung von den Kleinen im Kindergarten sei dagegen abhängig vom Einkommen der Eltern zu zahlen, und zwar nach der genannten Gebührensatzung. Röhses Schlussfolgerung: Die Ermäßigung aus der Richtlinie für die nachschulische Betreuung könne nicht auf die Gebührensatzung für Kindergärten und Krippen angewendet werden. Das kann Kähler nicht nachvollziehen: „Röhse hat sich vergaloppiert mit seiner absurden Behauptung, Tageseinrichtungen hätten mit außerschulischer Betreuung nichts zu tun. Er sollte die Gesetze und seine eigenen Richtlinien lesen.“
Wann das OVG Lüneburg einen Termin anberaumt, lässt sich laut Rechtsanwalt Kai Kähler nicht vorhersagen: „Wir müssen aber eher von Monaten als von Wochen ausgehen. Röhse hofft natürlich, dass die Öffentlichkeit seine überhebliche Einschätzung zur Erfolgsaussicht bis zur Entscheidung vergessen hat.“

Ziehen vor Gericht: Sascha Rudi (li.) und sein Anwalt Kai Kähler
Jessika Rudi und ihre Kinder (v. li.) Amelie, Tom, Marlon und Hanna-Sophie | Foto: archiv / mi
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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