Otto will 523.715 Euro Schadenersatz

Im September 2013 wurde das Wohnhaus der Familie Otto abgerissen
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Nächste Runde im jahrelangen Rechtsstreit um Abriss eines Wohnhauses in Buchholz

os. Buchholz. Eines muss man Prosper Christian Otto (67) lassen: Er hat einen langen Atem. Der Rechtsstreit zwischen dem Berufssänger und der Stadt Buchholz nach dem Abriss des Wohnhauses der Familie Otto im September 2013 geht in eine neue Runde: Otto fordert jetzt Schadenersatz in Höhe von 523.715 Euro. Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse solle sicherstellen, dass das Geld bis Ende Oktober auf seinem Konto eingehe, schreibt Otto. Die Stadt sieht keine Veranlassung, dessen Forderung nachzukommen.
Wie mehrfach berichtet, hatte der Fall Otto im Jahr 2013 bundesweit für Aufsehen gesorgt: Erstmals wurde einer Familie ihr Wohnhaus quasi unter dem Hintern abgerissen. Der spektakuläre Vorgang markierte das Ende eines mehr als zehnjährigen Rechtsstreits zwischen der Stadt Buchholz sowie Prosper Christian Otto (67) und seiner Frau Christiane. Streitpunkt: Für das kapitale, 177 Quadratmeter große Wohnhaus der Ottos im Landschaftsschutzgebiet Sprötze-Höllental, das die Familie Anfang der 1980er Jahre als baufälliges Wochenendhaus erworben und dann Schritt für Schritt - zum großen Teil schwarz - ausgebaut hatte, existierte, wie für die allermeisten der rund 200 Häuser in dem Waldgebiet, keine Baugenehmigung. Das versuchte die Stadt mit einem Bebauungsplan zu heilen, der die Reduzierung der Grundfläche auf maximal 90 Quadratmeter vorsah. Hiergegen klagte Otto und war letztlich beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Andere Hausbesitzer reagierten und verkleinerten ihre Wohnhäuser. Die Stadt Buchholz veranlasste nach der Abweisung des B-Planes den Abriss von Ottos Wohnhaus. Der Sänger wehrte sich dagegen mit allen Mitteln vor Gericht, führte u.a. die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ins Feld. Vergebens: Die Abrissverfügung wurde umgesetzt. Otto und seine Frau wohnen seitdem in einer Mietwohnung in Wenzendorf. Seine Sicht der Dinge fasste Otto in einem Buch zusammen, das vor wenigen Monaten erschien und in dem der Autor u.a. der deutschen Justiz Rechtsradikalität vorwarf (das WOCHENBLATT berichtete).
Jetzt macht der Berufssänger Schadenersatz geltend - wegen des seiner Meinung nach rechtswidrigen Abrisses des Wohnhauses sowie der Zerstörung von Gartenanlagen auf seinem Grundstück. Die Forderungen - Wert des Wohnhauses, Kosten für den Abriss, Miete für die Wohnung in Wenzendorf, Umzugskosten, Zerstörung der Gartenanlagen sowie Wertminderung des Grundstücks - summieren sich auf genannte 523.715 Euro. Sollte der Betrag bis Ende Oktober nicht auf seinem Konto eingegangen sein, werde er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend machen sowie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, droht Otto.
Alles läuft auf eine weitere Runde vor Gericht hinaus. "Wir sehen keinerlei Anhaltspunkte für einen Schadenersatz", erklärt Buchholz' Pressesprecher Heinrich Helms. Man habe sich intensiv mit Ottos Forderungen auseinandergesetzt und auch die eigenen Positionen kritisch hinterfragt. Helms: "Im Ergebnis weisen wir die Ansprüche zurück."

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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