"Rechtswidrig das Konto gesperrt"

Berufssänger Prosper-Christian Otto versucht alles, den Abriss seines Hauses doch noch zu verhindern | Foto: archiv
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Prosper-Ch. Otto, Eigentümer eines vom Abriss bedrohten Hauses in Buchholz -Sprötze, fordert von der Stadt Buchholz 74.000 Euro und droht mit strafrechtlichen Schritten gegen den Bürgermeister

rs. Buchholz. Ist es die letzte Kraftanstrengung vor dem endgültigen K.o.? Der Berufssänger Prosper-Christian Otto aus Sprötze wirft dem Buchholzer Bürgermeister Wilfried Geiger vor, der habe mit Hilfe der Stadtkasse rechtswidrig sein Konto belastet, durch eine ebenfalls rechtswidrige Verfügung Einsicht in seine Kontoauszüge erlangt und so "persönliche, private und berufliche Zahlungsvorgänge eines Bürgers ausspioniert." Otto beruft sich dabei auf eine rechtsgültige und unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zu seinen Gunsten.
In einer Presseerklärung nennt Otto das Handeln der Verwaltung "kriminell", spricht von einem "eklatanten Rechtsbrecher an der Spitze der Buchholzer Verwaltung". Den Stadtrat fordert Otto auf, Bürgermeister Geiger sofort von seinen Aufgaben zu entbinden.
Die Höhe seiner Forderung von etwas mehr als 74.000 Euro gegen die Stadt begründet der Berufssänger unter anderem damit, dass er aufgrund der Kontosperrung wichtige Produktionstermine, unter anderem in Italien, nicht habe wahrnehmen können. Hinzu käme die Erstattung von Koventionalstrafen gegen ihn von zweimal knapp 20.000 Euro wegen Nichterscheinens zu Studioaufnahmen und 2.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Buchholzer Bürgermeister reagiert auf die Vorwürfe gelassen. Die Stadt habe wohl tatsächlich nicht, wie vorgeschrieben, beide Kontoinhaber benachrichtigt habe, als sie ein Zwangsgeld gegen Otto im Zusammenhang mit dem Teilabriss seines illegalen Hauses im Landschaftsschutzgebiet Sprötze erhoben hat. Das habe das Gericht als rechtsfehlerhaft bewertet. Es gehe um einen Betrag von etwa zweieinhalb Tausend Euro.
Die restlichen Forderungen Ottos seien weder berechtigt noch nachgewiesen. Geiger: "Herr Otto streut jetzt Nebelkerzen, er hat in einem einzigen Punkt im Rechtsstreit gewonnen, in allen anderen Punkten hat das Gericht der Stadt Buchholz recht gegeben."
Wie berichtet, ist die Stadt dabei, den Schwarzbau der Familie Otto am Ortsrand von Sprötze abreißen zu lassen. Die Außenanlagen der 177 Quadratmeter-Immobilie sind bereits im September 2012 beseitigt worden, jetzt soll das Wohnhaus folgen.
Die Stadt verfügt nach Aussage von Geiger dafür über eine rechtskräftige letztinstanzliche Gerichtsentscheidung. Der Bürgermeister geht davon aus, dass sich das Abrissverfahren noch bis in die Sommerferien hinziehen wird. "Und wenn uns Herr Otto glaubhaft macht, dass er erst zu einem etwas späteren Zeitpunkt Ersatzwohnraum hat, werden wir das abwarten."
Der Streit wird auch deshalb mit so harten Bandagen ausgetragen, weil Otto einen Bebauungsplan, mit dem für die rund 200 teils illegalen Häuser im Landschaftsschutzgebiet bei Sprötze Rechtssicherheit hergestellt werden sollte, vor dem Bundesverwaltungsgericht gekippt hatte. Die Folge: Für die Grundeigentümer, die zwischenzeitlich ihre Häuser dem Bebauungsplan angepasst hatten, besteht Bestandsschutz. Otto, der sein zu großes Haus nicht zurückgebaut hat, ist vom Totalabriss bedroht.
Der Berufssänger, dessen Frau über etwa zwei Jahrzehnte die "Musikschule für die Stadt Buchholz" geleitet hat und dafür auch Räumlichkeiten in dem Sprötzer Schwarzbau zur Verfügung stellte, hat nach eigenen Angaben noch zwei Eisen im Feuer, den drohenden Abriss doch noch zu verhindern. Er hat das Bundesverfassungsgericht angerufen und den Petitionsausschuss der Landtages in Hannover eingeschaltet.

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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