++ A K T U E L L ++

FSME: JETZT NOCH GEGEN ZECKEN IMPFEN LASSEN?

Erben haften nur bedingt für Mietschulden

Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

ah. Landkreis. Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein. Grundsätzlich haften diese mit ihrem gesamten Vermögen für die Mietschulden. Sie können jedoch innerhalb eines Monats den Mietvertrag kündigen. Dann müssen sie offene Mietschulden nicht zahlen, soweit das geerbte Vermögen hierfür nicht ausreicht. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 68/12) hin.
Im entschiedenen Fall hatten die Erben sofort nach dem Tod ihres Vaters den Mietvertrag gekündigt. Der Vermieter machte offene Mietschulden von rund 7.700 Euro geltend. Er verlangte dabei unter anderem die drei Mieten bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist und Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen und Schäden in der Wohnung. Amtsgericht und Landgericht gaben dem Vermieter teilweise recht. Der Bundesgerichtshof wies jedoch die Klage vollständig ab. Die Erben hätten den Mietvertrag innerhalb eines Monats gekündigt. Damit hafteten sie nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch mit dem geerbten Vermögen für die Mietschulden. Da sie nachgewiesen hätten, dass der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen hat, müssten sie die offenen Schulden nicht zahlen.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

7 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.