Wohin mit den Gartenabfällen?

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Pflanzenreste dürfen nicht verbrannt werden / Osterfeuer bei der Stadt anmelden

os. Buchholz. Die Buchholzer Stadtverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass auch im neuen Jahr Gartenabfälle nicht mehr abgefackelt werden dürfen. Wer dagegen verstößt, kann vom Landkreis mit einem Bußgeld belangt werden. Wie berichtet, waren in Niedersachsen im vergangenen Jahr die Brenntage abgeschafft worden.
Wer seine Grünabfälle los werden möchte, hat drei Möglichkeiten: Entweder den Gartenschnitt mit dem Auto zu einer der Kompostier- beziehungsweise Müllumschlagsanlagen im Landkreis bringen, im eigenen Garten kompostieren - oder in die Straßensammlung geben. Mitgenommen werden mit Wertstoffschnüren des Landkreises gebündelte Grünabfälle und offen bereitgestellte Grünabfallsäcke des Landkreises (für Pflanzenreste, Laub, Rasenschnitt, Gewicht pro Grünabfallsack nicht mehr als 35 Kilogramm). Schnüre und Säcke gibt es im Handel.
Achtung: Osterfeuer darf es nur noch nach Anmeldung und, entscheidendes Kriterium, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung als so genanntes Brauchtumsfeuer geben. Anmeldungen bei der Stadt Buchholz unter Tel. 04181-214232.
Nach wie vor ausgenommen von dem Verbot sind Grillfeuer sowie die Verbrennung von getrocknetem, unbehandelten Feuer- beziehungsweise Kaminholz in Feuerkörben, Feuerschalen und Feuerstätten.

Grünabfälle können in folgenden Anlagen entsorgt werden:

Kompostplatz Tostedt-Todtglüsingen, Harburger Straße 26, Tostedt

Bauschuttdeponie und Kompostplatz Hittfeld-Eddelsen (Gelände der Firma Otto Dörner), Bäcker-Busch-Weg, Hittfeld-Eddelsen

Kompostplatz Drage, Winsener Straße 2d, Drage

Müllumschlaganlage Nenndorf, Am Hatzberg 2, Nenndorf

Wertstoffannahmestelle Hanstedt, Vor dem Bruch 9, Hanstedt

Luhmühlener Mulden- und Containerdienst, Auf dem Hungerfelde 5, Salzhausen-Putensen

Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf, Ardestorf 15a, Ardestorf.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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