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Gegen Sturmschäden geschützt
Ist die richtige Versicherung gewählt?

Gegen Sturmschäden sollte man gut versichert sein | Foto: djd / Paul Bauder
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  • Gegen Sturmschäden sollte man gut versichert sein
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Das Wetter wird immer extremer: Mal ist der Winter kurz und mild, mal wieder lang und bitterkalt. Die Sommertemperaturen ließen oft auf sich warten, doch dann wurde die 30-Gradmarke auf dem Thermometer gleich erreicht. Damit verbunden sind Unwetter in ganz Deutschland. Sturm mit Starkregen und Blitzeinschlägen zog über ganz Deutschland. Die Pegel der Flüsse erreichten Höchstwerte und überflutete weite Landstriche. Wenn sich die Ströme wieder in ihren regulären Flussbetten zurückziehen, zeigt sich das Bild der Verwüstung: Überflutete Wohn- und Geschäftshäuser sind durch die Wasser- und Schlamm-Massen verwüstet. Sie müssen aufwendig saniert werden. Es dauert Wochen, bis die Immobilien wieder vollständig genutzt werden können. Die Kosten für die Sanierung sind immens. Wie kann man sich gegen solche Schäden absichern?

In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Üblich ist es, in Form der verbundenen Wohngebäudeversicherung gemeinsam mit der Feuerversicherung, auch den Versicherungsschutz gegen Sturm inklusive Hagel und Leitungswasser (kein Elementarschaden) zu erwerben. Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man Versicherungsschutz gegen • Überschwemmung • Hochwasser • Erdfall • Erdrutsch • Erdbeben • Schneedruck • Lawinen und teilweise auch • Blitzschlag • Starkregen.

Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht umfasst. Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen sich darauf berufen, dass die Jahresprämien, zum Beispiel für eine Versicherung gegen Feuerschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken. Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können zum Beispiel bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die zum Beispiel in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken.

Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen. Daher ist es bei den Versicherungen üblich, dass der Aspekt Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat vereinbart werden muss. Die Versicherbarkeit richtet sich unter anderem nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Grundsätzlich gilt hier das Äquivalenzprinzip, so dass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.

Zur Geschichte: Während die klassische Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden eine gute Marktdurchdringung hat, ist die freiwillige erweiterte Elementarschadenversicherung erst seit den Hochwasserereignissen an der Oder und der Elbe in das Bewusstsein gerückt. Verstärkt wird dies durch weitere Hochwasser- und Überschwemmungsschäden durch Starkregenereignisse, so dass die Nachfrage nach Versicherungsschutz steigt.

Gegen Sturmschäden sollte man gut versichert sein | Foto: djd / Paul Bauder
Kein Durchgang - die Ortschaften an der Elbe müssen mit dem Hochwasser und den Folgen leben | Foto: oh/dpp
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Axel-Holger Haase aus Buchholz

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