Raubmord an HSV-Investor: Warum kam der verurteilte Straftäter auf freien Fuß?

Landgerichtssprecherin Petra Baars: "Der Haftbefehl musste aufgehboen werden" | Foto: archiv
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Haftbefehl gegen Mahmoud W aufgehoben / Er soll anschließend HSV-Investor Ernst B. getötet haben

tk. Stade. Wie kam es dazu, dass der Haftbefehl gegen einen polizeibekannten Straftäter aufgehoben wurde, der wegen Körperverletzung und Raub zu drei Jahren Haft verurteilt wurde? Diese drängende Frage steht im Raum. Der Mann, um den es geht, Mahmoud W (25) aus Stade, steht im Verdacht, am Raubmord an dem bekannten Unternehmer und HSV-Investor Ernst B. in Stade-Bützfleth beteiligt gewesen zu sein.

Drei Wochen vor der Tat wurde er vor dem Landgericht Stade zu der dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, doch die Kammer hob den bis dahin bestehenden Haftbefehl auf. W. der zuvor sechs Monate in Untersuchungshaft saß, war vorübergehend ein freier Mann. Wie kam das Gericht zu dieser Entscheidung, die sich - so hat es den Anschein - als krasse Fehleinschätzung entpuppt?

Um die komplexen juristischen Probleme auf einen vereinfachten Nenner zu bringen: Der Haftbefehl musste formal aufgehoben werden. Aber er hätte durch einen neuen ersetzt werden können.

Das WOCHENBLATT wollte von Landgerichts-Sprecherin Petra Baars wissen, was die Beweggründe des Gerichts waren: "Der Haftbefehl war zwingend aufzuheben", sagt Baars. Denn die Tat, wegen der W. in U-Haft saß, war nicht die, wegen der er zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Die Fakten: Mahmoud W. saß seit dem 23. Januar 2016 in Bremervörde in U-Haft, weil er im Dezember 2015 bei Kaufland einen Ladendetektiv nach einem Parfüm-Diebstahl angegriffen hatte. Vor Gericht wurde über diese Tat aber nicht geurteilt. Denn: W. und ein Komplize hatten im September 2014 zudem einen Mann in dessen Stader Wohnung überfallen. Sie verlangten Drogen, würgten ihr Opfer und traktierten es mit einem Elektroschocker. Diese weitaus schwerere Tat war es, die W. für drei Jahre ins Gefängnis brachte.

In der komplizierten Welt der Juristerei ist es richtig, dass ein Haftbefehl aufgehoben werden muss, wenn die Grundlage dafür fehlt. In diesem Fall die Verurteilung wegen eines anderen Verbrechens. Aber: Es hätte direkt nach der Urteilsverkündung die Möglichkeit gegeben, sofort einen neuen Haftbefehl zu erwirken, erklären Juristen gegenüber dem WOCHENBLATT. Etwa wegen Fluchtgefahr. Schießlich drohten W. drei Jahre Freiheitsentzug. Er wäre sofort wieder ins Gefängnis gekommen.
Gerichtssprecherin Petra Baars zitiert aus der Begründung des Gerichts für die Aufhebung des Haftbefehls: Der Täter sei geständig und habe eine Entzugstherapie machen wollen. Das Gericht habe zudem keine Wiederholungsgefahr gesehen. Daher sei der Haftbefehl aufgehoben worden. Fluchtgefahr sah das Gericht nicht, denn W. habe einen festen Wohnsitz gehabt. Was für das Gericht nicht schwer wog: Der Deutsch-Libanese hat familiäre Kontakte in den Libanon.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten Mahmoud W. im Januar - also nach der Kaufland-Attacke - für einen Wiederholungstäter gehalten. Der Haftbefehl wurde wegen Wiederholungsgefahr ausgestellt. Die Ermittlungsbehörden waren überzeugt, dass der Drogenabhängige in Freiheit weitere Verbrechen begehen würde. Was sich jetzt als mutmaßlich zutreffende Prognose herausstellt.

Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Aufhebung des Haftbefehls protestiert? "Das hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt", erklärt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. W. wäre auch dann als vorübergehend freier Mann aus dem Gerichtssaal spaziert. Bis das Oberlandesgericht in Celle die Beschwerde der Staatsanwaltschaft bearbeitet hätte, wäre das Urteil rechtskräftig gewesen und alle Beteiligten hätten nur noch auf den freiwilligen Haftantritt Mahmoud Ws. warten können. Der hat die Zeit vermutlich genutzt, um mit dem Raubüberfall auf Ernst B. seine Fluchtkasse zu füllen. Ermittler befürchten, dass er sich jetzt im Libanon versteckt.

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Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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