"Seeadler-Mord": Anklage erhoben

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bc. Balje/Stade. Die Staatsanwaltschaft Stade hat im Fall des getöteten Seeadlers (das WOCHENBLATT berichtete) Anklage gegen einen 65-jährigen tatverdächtigen Jäger erhoben. Der „Seeadler-Mord“ von Balje-Hörne (Landkreis Stade) hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Seeadler sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Die Bandbreite des Strafmaßes im Fall einer Verurteilung ist groß. Sie liegt zwischen einer Geldbuße und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 27. Januar 2016 gegen 16 Uhr den Adler in seinem Horst erschossen zu haben. Der Obduktionsbericht habe ergeben, dass sich die Tat angesichts des Schusskanals so abgespielt haben muss.
Zum Zeitpunkt der Tat befand sich noch ein zweiter Adler in dem Horst. Mehrere Zeugen hatten damals beobachtet, wie sich der Mann aus Balje zur Tatzeit mit einer Schusswaffe in der Nähe des Adlerhorstes aufhielt. Kurze Zeit später hörten sie einen Schuss, in dessen Folge nur ein Adler davonflog.
Der Jäger bestreitet die Tat. Er gibt zwar zu, geschossen zu haben - allerdings auf ein Reh, das er verfehlt habe. Die Tatwaffe konnte nicht ermittelt werden.
Zum Motiv gibt es keine klaren Ausführungen. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass wirtschaftliche Gründe eine Rolle gespielt haben könnten. Zur Erklärung: Angehörigen des Beschuldigten sollen landwirtschaftliche Flächen in der Nähe des Seeadler-Horstes besitzen, so die Staatsanwaltschaft. Die wirtschaftliche Nutzung einer Fläche mit einem streng geschützten Seeadler ist allerdings eingeschränkt. Unweit des Tatortes wird derzeit ein Windpark geplant.
Die Anklage wurde vor dem Schöffengericht erhoben, demnach entscheidet das Amtsgericht Stade darüber, ob die Anklage zugelassen wird. Kommt es dazu, wird es wohl auf einen Indizienprozess hinauslaufen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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