Sittensen-Urteil: Keine amerikanischen Verhältnisse

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(tk). Der Rentner (81) aus Sittensen, der vor mehr als vier Jahren einen Einbrecher (16) auf der Flucht getötet hat, ist zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Senior nicht. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Ob das Urteil des Landgerichts Stade vom vergangenen Montag jedoch Bestand hat, ist unklar. Die Verteidigung hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt.

Ich bin kein Jurist. Aber mit dem betrachtet, was gemeinhin als gesunder Menschenverstand gilt, finde ich dieses Urteil akzeptabel. Vor allem wichtig ist die Tatsache, dass es überhaupt zu dieser Gerichtsverhandlung kam.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Stade keine Anklage erhoben. Dagegen war die Familie des Getöteten juristisch vorgegangen. Als es daraufhin doch zur Anklage kam, lehnte das Landgericht Stade die Eröffnung des Verfahrens ab. Erst das Oberlandesgericht (OLG) in Celle setzte den Prozess an.

Das WOCHENBLATT hatte wenige Monate nach der Tat in einem Leitartikel kritisiert, dass es zu keiner Verhandlung kommen sollte. Die Tötung eines Menschen, ganz gleich aus welcher Situation heraus, wiegt so schwer, dass ein Gericht darüber befinden muss. Wieso, hatte ich damals gefragt, wird ein Autofahrer für die fahrlässige Tötung eines Motorradfahrers im Straßenverkehr zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, und über die Schüsse von Sittensen wird gar nicht erst verhandelt?

Fünf Maskierte hatten Ernst B. in seinem Haus überfallen. Der Mann war nach Auffassung des Gerichts davon überzeugt, in Todesgefahr zu sein. Der Senior ist Jäger. Eine Pistole hatte er griffbereit. Offenbar aus Angst vor Überfällen. Er griff zur Waffe und schoss. Vier Mal und in einer Höhe zwischen 1,50 und 1,70 Metern.
Nach Überzeugung des Gerichts hätte das so nicht geschehen dürfen: Wenn der 81-Jährige als erfahrener Waffenträger schon keinen Warnschuss auf die flüchtenden Räuber abgab, hätte er auf die Beine oder Arme zielen müssen. Diese Begründung, die dem Urteil zugrunde liegt, ist nach meiner Überzeugung hundertprozentig richtig. Denn wir leben nicht in den USA und halten Selbstjustiz und biblische Rechtsgrundlagen wie den Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" nicht für die Richtschnur unseres Handeln.

Ob das Urteil bei einer Revision Bestand haben wird, bezweifeln manche Juristen. Der BGH hat die Verurteilung eines Rockers aufgehoben, der vor einigen Jahren einen Polizeibeamten durch eine geschlossene Tür erschossen hat. Eine Art Vorwarnung, wie sie die Stader Richter von dem Rentner eingefordert haben, hätte nach BGH-Auffassung die Position des sich bedroht fühlenden Rockers geschwächt. Eine Sichtweise, die ich genauso hanebüchen finde wie das lange Nicht-Verhandeln der Todesschüsse von Sittensen.

Tom Kreib

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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