Streit um Erntehelferjob endete mit Messerangriff

Das Schöffengericht verurteilte einen Erntehelfer zu einer Bewährungsstrafe, weil er einen Obstbauern mit dem Messer angegriffen hatte | Foto: archiv
  • Das Schöffengericht verurteilte einen Erntehelfer zu einer Bewährungsstrafe, weil er einen Obstbauern mit dem Messer angegriffen hatte
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Erntehelfer nach Messerattacke zu Bewährungsstrafe verurteilt

tk. Buxtehude. Der Angeklagte vor dem Schöffengericht Buxtehude ist für eine Messerattacke auf einen Jorker Obstbauern mit einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit noch relativ glimpflich davon gekommen. Erdogan C. hatte sich auf Obstbauer M. gestürzt und erst ein Sprühstoß Pfefferspray der Polizei konnte ihn stoppen. In seiner Urteilsbegründung ließ Richter Erik Paarmann keinen Zweifel daran, dass er so manchen Schilderungen von C., aber auch vom Obstbauern, nur eingeschränkt Glauben schenkt.

Fakt ist: Erdogan C. war an einem Dezemberabend 2016 auf dem Hof in Jork. Er suchte Arbeit als Erntehelfer. Der als Flüchtling anerkannte Kurde gab an, dass er schon vorher intensiven Kontakt zum Hofinhaber gehabt habe und der ihm den Job versprochen habe. An der Haustür kam es dann zum Streit. C. soll gesagt haben: "Geld, Arbeit oder ich steche Dich ab". Außerdem, so der Obstbauer als Zeuge, sei der Angeklagte handgreiflich geworden. Er will den Erntehelfer vorher nicht gekannt haben.

Der Schilderung des Angeklagten, was nach dem ersten Streit geschehen sein soll, schenkte das Gericht keinen Glauben. Gemeinsam mit drei polnischen Erntehelfer habe ihn der Obstbauer zusammengeschlagen, vom Hof habe er nicht flüchten können.

Weil der Streit eskalierte, hatte Ms. Frau mittlerweile die Polizei gerufen.
Die wollte Cs. Personalien feststellen. Dabei zog der Angeklagte plötzlich ein Messer, schüttelte zwei Polizeibeamte ab und stürzte sich auf M. Aufgrund der Aussagen eines der Beamten bestand für das Gericht kein Zweifel an diesem Tatvorwurf, der juristisch versuchte gefährlich Körperverletzung ist. Obstbauer M. formulierte es so: "Der wollte sehen, wie dick mein Speck ist." Der Jorker Polizeibeamte ging davon aus, dass die Attacke Cs. sich nicht gegen die Beamten gerichtet habe. Der Mann habe sich nach der Tat noch bei den Polizisten entschuldigen wollen.

Der Angeklagte, der verheiratet ist und drei Kinder hat, seine Familie lebt noch in der Türkei, arbeitet inzwischen auf einem anderen Obsthof als Helfer. Von seinem Monatslohn von 1.150 Euros schickt er monatlich 500 bis 600 Euro in die Türkei, um seine Familie zu unterstützen. In ihrem Plädoyer äußerte die Staatsanwältin durchaus Verständnis dafür, dass C. dringend Arbeit gesucht habe und er an dem Abend daher frustriert gewesen sei. Sie forderte ein Jahr und drei Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie die 100 Stunden Arbeitseinsatz.
Cs. Pflichtverteidiger Fabian Fritsch forderte dagegen eine Geldstrafe. Dass er Arbeit gewollt habe und seinen Arbeitgeber bedroht habe, hält der Anwalt für wenig glaubwürdig. "Das wäre doch komplett blöd." Mit dem Messerangriff habe sein Mandant, wie von ihm beschrieben dem Obstbauern nur Angst machen wollen. "Das ist keine versuchte Körperverletzung."
Das sah das Schöffengericht anders. Die "Abstech-Drohung" zu Beginn der Auseinandersetzung hielt das Gericht für wenig wahrscheinlich. Den späteren Angriff schon: "Sie sind ausgerastet", sagte Richter Paarman zum Angeklagten, fügte aber hinzu. "Sie machen einen vernünftigen Eindruck." Es sei daher nicht davon auszugehen, dass es zu einer Wiederholung komme.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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