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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

A20: So geht es weiter

Spannende Entscheidung für die A20-Gegner | Foto: archiv
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(bc). Irgendwann soll die A20 (früher A22) von Holstein unter der Elbe hindurch durch den Landkreis Stade bis ins Ammerland führen. Bis es soweit ist und die Küstenautobahn tatsächlich gebaut werden kann, müssen noch manche Hindernisse überwunden werden. Eines könnte ab dem 25. Oktober in Leipzig fallen.
Dann beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung der Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels von der Landesgrenze in der Elbmitte bis nach Drochtersen. Wie berichtet, hat das Gericht bereits im Frühjahr festgestellt, dass der schleswig-holsteinische Abschnitt der Elbquerung weitergeplant werden kann.
Auf niedersächsischer Seite haben federführend der Umweltverband BUND sowie der Betreiber eines Windparks und mehrere Landwirte geklagt, die die Existenz ihrer Betriebe durch den Bau gefährdet sehen. Sie begehren die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Zur Erklärung: Für beide Tunnelabschnitte sind getrennte Beschlüsse ergangen.
Wesentliche Begründung der jetzt zur Verhandlung stehenden Klage: Für das Ende der Trasse südwestlich von Drochtersen bestehe bislang planerisch kein Anschluss an das weitere Straßennetz. „Wir halten es für rechtswidrig, wenn ein Abschnitt praktisch auf der grünen Wiese enden soll“, erklärt Susanne Grube von der BUND-Kreisgruppe Ammerland. Grube ist auch Mitglied im Koordinationskreis der Initiativen gegen den A20-Bau, dem auch Bürger aus dem Landkreis Stade angehören.
Vorgesehen ist eigentlich, dass die Autobahn künftig in die noch zu verlängernde A26 einmünden soll. Fakt ist, dass das Bundeskabinett jüngst den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen hat. Dort steht die A20 im vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem den Bedarf des Elbtunnels nicht angezweifelt, auch wenn es gleichzeitig den Planfeststellungsbeschluss zum Tunnel in Schleswig-Holstein aufgrund eines Formfehlers für rechtswidrig erklärt hat. Das bedeutet aber nur, dass die öffentliche Auslegung eines Fachberichts zu den Auswirkungen der Wasserqualität nachgeholt werden muss.
Die Autobahngegner halten den Tunnel für überflüssig, zu teuer und aufgrund von fehlendem Brandschutz und Fluchtwegen für zu gefährlich. Sie fordern, die „unrealistische Planung und sinnlose Verschwendung von Steuergeldern“ zu stoppen.
Eines scheint klar zu sein: Auch wenn das Gericht Ende Oktober erneut die Klagen der Gegner abweist, heißt das noch lange nicht, dass der Bau beginnen kann. Zumal die Frage der Finanzierung offen ist. Laut der Kläger handele es sich bei dem Vorhaben aufgrund der fehlenden Finanzierbarkeit um eine unzulässige Vorratsplanung.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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