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Rundfunkgebühr: Ab sofort zahlt jeder

Ab 1. Januar 2013 werden pro Haushalt immer 17,98 Euro fällig
  • Ab 1. Januar 2013 werden pro Haushalt immer 17,98 Euro fällig
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(bc). Wer wohnt, muss zahlen. Das ist die neue Faustformel der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ab dem 1. Januar 2013 hat die alte Rundfunkgebühr ausgedient. Stattdessen wird monatlich eine Zwangsabgabe fällig - pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Radios, Fernsehgeräte oder Computer im Haushalt vorhanden sind. Selbst wer keinen Fernseher besitzt, muss zahlen. Das WOCHENBLATT beantwortet die wichtigsten Fragen.

• Warum wird die Rundfunkgebühr reformiert?

Die Zeiten, in den Radio und Fernsehen als einzig mögliche Empfangsgeräte dienten, sind vorbei. Weil die Bürger mit PC oder Smartphone alle Programme genauso verfolgen können, ist das herkömmliche Gebührensystem veraltet. Das neue System soll transparenter und einfacher und die unbeliebten GEZ-Fahnder überflüssig machen. Mehr Geld soll die Reform den Rundfunkanstalten angeblich nicht bringen. Die Senderverantwortlichen beteuern: Für 90 Prozent der Bürger bleibe die Gebührenhöhe gleich oder falle sogar geringer aus.

• Wie viel muss man künftig für TV und Radio bezahlen?

Pro Haushalt werden immer 17,98 Euro pro Monat fällig. Einen ermäßigten Satz für Bürger ohne Empfangsgerät gibt es nicht mehr. Nur Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Grundsicherung sowie BAföG-Empfänger und einige behinderte Menschen zahlen weniger. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag fällig, für das privat genutzte Auto nicht.

• Was kommt auf die Unternehmen zu?

Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Ab neun Mitarbeitern sind es schon 17,98 Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt bei 20.000 Mitarbeitern oder mehr und 3.236,40 Euro. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.

• Ist das neue Modell rechtens?

Nicht ausgeschlossen, dass die Reform bald vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss. Bei dem neuen Einzugssystem handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte. Aus einer Gebühr für eine Leistung, zu der man sich bewusst entscheiden konnte, ist eine Zwangsabgabe geworden. Die Unterstellung, dass sowieso alle fernsehen, stattet die Sendeanstalten mit einem verlässlichen Bezahlsystem aus. Das ist rechtlich umstritten. Wer keine Rundfunkgeräte besitzt, zahlt für etwas, für das er keine Gegenleistung erhält. Juristen argumentieren, dass der vermeintliche Beitrag deshalb eine Steuer sei, für die die Länder, die die Gebührenreform auf den Weg gebracht haben, keine Gesetzgebungskompetenz haben.

• Mehr Infos unter www.rundfunkbeitrag.de

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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