Buxtehude: Schöffengericht verurteilt Mann zu 18 Monaten Haft

Für den Brand des Schuppens am 3. Juli vergangenen Jahres in Horneburg soll der Angeklagte verantwortlich sein | Foto: Polizei
  • Für den Brand des Schuppens am 3. Juli vergangenen Jahres in Horneburg soll der Angeklagte verantwortlich sein
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Schuppenbrand: Täter muss ins Gefängnis / Angeklagter bestreitet Tat

ab. Buxtehude. Ein erkennbares Motiv und Indizien, die gegen ihn sprechen: Mit dieser Faktenlage verurteilte das Schöffengericht am Buxtehuder Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Erik Paarmann am Dienstagnachmittag einen 43-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - ohne Bewährung.

Der Angeklagte, damals wohnhaft in Horneburg, soll dort am 3. Juli vergangenen Jahres einen Schuppen am Vordamm in Brand gesetzt haben. Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Seine Verteidigerin, die Buxtehuder Rechtsanwältin Sabine Hippert-Otromke, hatte Freispruch beantragt. Sie will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Das war dem Brand vorausgegangen: Der 43-jährige Schlosser bewohnte ein nahe des Schuppens gelegenes Haus, das der 66-jährige Schwager der Eigentümerin verwaltet. Mit ihm teilte sich der Angeklagte auch die im Schuppen befindlichen Werkzeuge. Der Rentner gab an, nur er und der Angeklagte hätten einen Schlüssel zum Schuppen besessen, in dem neben den Werkzeugen auch leicht entflammbares Material wie Farben und Lacke gestanden haben sollen.

Am Donnerstag vor dem Schuppenbrand habe es zwischen dem Angeklagten und dem Verwalter, beides Schützenbrüder, am Tresen des örtlichen Schützenvereins eine Auseinandersetzung gegeben. Worum es dabei ging, konnte vor Gericht nicht im Detail geklärt werden. Vorausgegangen war dem jedoch, dass der 43-Jährige seine Ämter im Schützenverein niederlegen sollte. Als der Wirt den Angeklagten zum Gehen aufforderte, habe dieser in Richtung des Verwalters vor Zeugen gedroht: „Du wirst noch sehen, was du davon hast.“ Wenig später sei die Frau des Angeklagten mit ihrem Liebhaber und weiteren Bekannten, zu denen auch der Verwalter gehört, in den Urlaub gefahren.

Frust über das Verhalten seiner Frau, der Ärger mit dem Schützenverein und der bevorstehende Auszug aus dem Haus, davon waren Richter und Schöffen überzeugt, hätten den Angeklagten zu der Tat veranlasst. Ein Gutachter aus Kiel schloss einen elektrischen Defekt als Brandursache aus. Da auf das Konto des Angeklagten einige Vorstrafen wie Vermögensdelikte gehen und er bereits Bewährungsauflagen hatte, fällt das Strafmaß vergleichsweise hoch aus.

Der Richter habe die Geschichte so gestrickt, dass ihr Mandant den Schuppen aus Frust angezündet hätte, sagte Verteidigerin Sabine Hippert-Otromke nach der Gerichtsverhandlung. Für die Juristin reichen die vorgelegten Indizien nicht aus: „Mein Mandant hat kein nachvollziehbares Motiv gehabt“, ist sie überzeugt. Er sei von niemandem gesehen worden und bestreite die Tat.
Da die Anwältin das Urteil anfechten wird, ist es noch nicht rechtskräftig.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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