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Offiziell: Ja, der Wolf ist da

Der Wolf lief nur wenige Meter am Hochsitz von Jäger Jörn Martens vorbei | Foto: Martens
  • Der Wolf lief nur wenige Meter am Hochsitz von Jäger Jörn Martens vorbei
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(bc). Schlag auf Schlag gingen in der vergangenen Woche Meldungen über Wolfssichtungen im Landkreis Stade ein. Einzelne Meldungen gab es schon häufiger. Nur jetzt wurde die Anwesenheit des Wolfes gleich drei Mal offiziell bestätigt. Einem Foto-Beweis aus Oersdorf, der bereits aus dem Februar stammt, jetzt aber erst veröffentlicht wurde, folgte am vergangenen Wochenende ein Video, das nach Angaben des Wolfsberaters Uwe Seggermann eindeutig einen Wolf zeigt. Ob sich im Landkreis Stade bereits ein Rudel angesiedelt hat, ist noch unklar.
Jörn Martens saß am frühen Freitagmorgen gegen 6.30 Uhr auf seinem Hochsitz zwischen Groß-Fredenbeck und Wedel, als ihm das Wildtier vor die Kamera lief. „Der Wolf war nur zwei Meter entfernt von mir“, berichtet der Jäger.
Unterdessen steht auch fest, dass der Angriff auf eine Schafsherde im Januar in Oederquart (das WOCHENBLATT berichtete) tatsächlich einem Wolf zugeordnet werden kann. Das ergab eine DNA-Analyse. Das bedeutet für den Schafhalter Sören Stehr, dass er nun die Chance auf eine Entschädigung vom Land hat.
Helmut Dammann-Tamke, CDU-Landtagsabgeordneter und Präsident der Landesjägerschaft, dauert es zu lange, bis Nutztierhalter Klarheit haben: „Die Halter sind auf die Ergebnisse der DNA-Analyse angewiesen.“ Die dauere derzeit mehrere Monate. „Stellt sich dabei heraus, dass kein Wolfsriss nachgewiesen werden kann, gucken die Halter in die Röhre“, so Dammann-Tamke. Dabei gebe es Schnelltests, die in wenigen Tagen Klarheit bringen könnten. Die CDU-Landtagsfraktion fordere daher eine Beweislastumkehr, so wie sie in Sachsen üblich ist.
Zum Thema Bejagung hat die CDU-Fraktion in einem Sieben-Punkte-Plan ebenfalls bereits eine deutliche Haltung geäußert. Am Ende des Weges müsse der Wolf auch bejagt werden dürfen, so Dammann-Tamke. Noch obliege der Wolf dem Naturschutzrecht. Das heißt: Jäger sind rechtlich gesehen nicht zuständig.
Voraussetzung für ein Jagdrecht sei nach den strengen Regeln der EU ein guter „Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation. Angesichts einer sehr dynamischen Vermehrung von gut 30 Prozent pro Jahr sei dieser vermutlich spätestens in drei Jahren erreicht, so Dammann-Tamke. Derzeit seien in Deutschland 60 bis 70 Rudel nachgewiesen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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