Kinderpornos auf der Festplatte

Auf seiner Festplatte hatte der Angeklagte auch jede Menge legale Pornos gespeichert. Solche Dateien stammen häufig aus dem Internet
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jd. Buxtehude. Reger Foto- und Filmtausch bei der Bundeswehr: Buxtehuder Amtsgericht spricht Angeklagten frei. "Was mein Mandant getan hat, war zwar schusselig, aber nicht strafbar." - Rechtsanwalt Burkhard Böttcher brachte es in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Buxtehude auf den Punkt: Der 25-Jährige, den er verteidigte, war wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt. Auf seiner mobilen Festplatte fand die Polizei mehr als 40 einschlägige Dateien. Doch der junge Mann wurde freigesprochen: Es konnte nicht geklärt werden, wie die Kindersex-Bilder auf das Laufwerk gekommen sind. Der Angeklagte hatte die Festplatte an alle möglichen Leute verliehen, um munter Fotos und Filme hin- und herzutauschen.
Diesen offenbar allzu sorglosen Umgang mit Computerdaten nahm Richter Erik Paarmann zum Anlass für mahnende Worte: Er sprach Jonas K.* zwar frei, bezeichnete dessen Verhalten aber als "fahrlässig". Wenn er sich weiterhin von mehr oder weniger guten Bekannten ungeprüft massenweise Dateien auf die Festplatte laden lasse, könne er sich noch größeren Ärger einhandeln: "Irgendwann steht dann das BKA vor ihrer Tür."
Der junge Mann zeigte sich einsichtig. Er gab zu, komplett die Übersicht über den Inhalt der Festplatte verloren zu haben. Kein Wunder: Die Ermittler registrierten mehr als 37.000 Mediendateien - ein nicht geringer Teil davon pornographischen Inhalts. Doch der Besitz solcher Dateien ist nicht strafbar, sofern nur Erwachsene gezeigt werden. Nach Angaben des jungen Mannes sind die meisten Sexfotos und -filmchen während seiner zweijährigen Bundeswehrzeit auf dem Laufwerk gelandet. Dort sei die Festplatte zu Tauschzwecken reihum gegangen, so K.: "Wir hatten ja kein Internet, um Dateien herunterzuladen."
Bei einer dieser Tauschaktion könnten auch die Kinderpornos ohne sein Wissen auf die Festplatte kopiert worden sein, mutmaßt K. Er könne sich nicht erklären, warum die Dateien ausgerechnet in dem Ordner "Daten - nichts ändern hier, sonst tot!" abgelegt wurden. Auch die beiden Zeugen konnten letztlich nichts zur Aufklärung beitragen. Im Gegenteil: Die beiden 19-Jährigen sorgten für eine Verzögerung der Verhandlung, weil sie trotz Ladung nicht erschienen waren.
Richter Paarmann fackelte nicht lange und ließ die zwei von der Polizei vorführen. Der Aufwand lohnte sich aber kaum: Der eine Zeuge brachte den Fall mit seiner Anzeige zwar ins Rollen, wusste aber sonst nichts weiter beizutragen. Der andere Zeuge will die kinderpornographischen Dateien nach kurzem Durchstöbern der von ihm ausgeliehenem Festplatte entdeckt haben. Die Frage des Richters, wie man bei fast 40.000 Dateien ohne gezielte Suche so schnell auf die hinter unzähligen Unterordnern versteckten Kinderpornos stoßen konnte, beantwortete er mit einem lapidaren: "weiß nicht".
Bei dieser dünnen Beweislage blieb schließlich auch der Staatsanwältin nichts anderes übrig, als auf Freispruch zu plädieren.

* Name von der Red. geändert.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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