Müll gehört nicht ins Landschaftsschutzgebiet

Spaziergehen ist erlaubt, grillen streng verboten | Foto: Landkreis Stade
  • Spaziergehen ist erlaubt, grillen streng verboten
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bc. Buxtehude. Spazieren ja, grillen nein: Das Umweltamt des Landkreises Stade weist rechtzeitig vor der warmen Jahreszeit darauf hin, dass im Landschaftsschutzgebiet Buxtehuder Geestrand klare Spielregeln herrschen. Alle anderen Aktivitäten außer Spazierengehen - von der Grillparty übers Baden und Zelten bis zum Biken mit oder ohne Motor - sind dort nicht erlaubt. Und auch Müll gehöre nicht in die Müll, schreibt Kreissprecher Christian Schmidt.

Aus Erfahrung der Kreisverwaltung scheint die Sauberkeit jedoch nicht viele Besucher zu interessieren: "Plastikmüll, Einweggrills, Flaschen und sogar ganze Zelte werden zurückgelassen", berichtet Schmidt. Müllsündern drohe ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro. Feuerstellen und wilde Grillplätze seien besonders gefährlich, denn in trockenen Zeiten bestehe in dem hügeligen Heide- und Waldgebiet extreme Brandgefahr, so Schmidt.

Der Landkreis setzt auf das Mehr-Augen Prinzip und vor allem auf das Engagement der Bürger. So gebe es gute Gespräche mit einem örtlichen Angelverein, der zwei Teiche und die Ufer beaufsichtigen könnte. Vereine oder Gruppen, die zu Müllsammelaktionen einladen, werden zudem vom Landkreis mit fünf Euro pro Helfer (maximal 375 Euro für die Aktion) finanziell unterstützt.

- Näheres unter www.landkreis-stade.de (Suchbegriff "Wildmüll")

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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