Schwänzen für frühere Ferien kann teuer werden

Wer mit seinen schulpflichtigen Kindern unerlaubt vor Ferienbeginn in den Urlaub startet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen Foto: eprvigo Krankenversicherung VVaG©drubig-photoFotolia_1019169
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Nach Polizeiaktion in Bayern: Auch in den Kreisen Stade und Harburg drohen Eltern hohe Bußgelder

tk. Landkreis. Mal eben ein paar Tage früher mit schulpflichtigen Kindern in die Ferien zu starten, kann teuer werden. Der Preisvorteil des früheren und damit günstigeren Fluges kann leicht von einem Bußgeld aufgefressen werden. In Bayern haben jetzt 20 Eltern, die mit ihrem schulpflichtigem Nachwuchs zu früh in den Pfingst-Urlaubsflieger steigen wollten, eine Anzeige durch die Polizei kassiert. Das Thema Schulpflicht wird ernst genommen.
Birgit Klostermann von der Landesschulbehörde leitet das Buxtehuder BESE-Büro (Beratungszentrum für emotionale und soziale Entwicklung). Die Institution kümmert sich auch um Probleme mit Schulschwänzern. In Sachen Schulpflicht - auch vor den Ferien - ist sie konsequent. "Die Schulpflicht gilt grundsätzlich und daran haben sich alle zu halten." Eltern können eine Freistellung bei der jeweiligen Schulleitung beantragen - die natürlich auch abgelehnt werden könne.

Hans-Ludwig Hennig, Leiter des Buchholzer Albert-Einstein-Gymnasiums (AEG) erwartet "zwingend" einen schriftlichen Antrag, um Kinder ein bis zwei Tage früher in die Ferien zu entlassen. Eine ganze Woche sei aber nicht drin. Zudem weist er Eltern darauf hin, dass in der Tat an deutschen Flughäfen nach der Schulbefreiung gefragt werden könne. "Eine Familie mit zwei Kindern am AEG ist in München dadurch ertappt worden." Wenn ein Antrag auf einen verfrühten Ferienstart abgelehnt werde und die Kinder dann überraschend "krank" sind, werde sofort durch das Sekretariat nachgefragt. Grundsätzlich müsse das Thema "mit Augenmaß" betrachtet werden, so Hennig. Es gebe mitunter auch nachvollziehbare Gründe, etwa Familie im Ausland, die einen Antrag rechtfertigen würden. Es sollte, etwa in der Mittelstufe, aber bei einer Ausnahme pro Schüler bleiben.

Ulrich Mayntz, Schulleiter der Grundschule Altkloster in Buxtehude, weist aufs Schulgesetz hin: Vor und nach den Ferien darf nur der Schulleiter eine Unterrichtsbefreiung genehmigen. "Die Eltern müssen bei mir die Karten auf den Tisch legen", ist seine Devise. Einmal pro Grundschulzeit hält er eine solche Ausnahme für gerechtfertigt. Wer trotz Absage seitens der Schule früher in den Urlaub startet oder später wiederkommt, muss mit Konsequenzen rechnen: "Das melden wir immer der Stadt."

Ralf Dessel, Fachbereichsleiter der Buxtehuder Stadtverwaltung erklärt, dass das richtig teuer wird: Wenn Eltern dabei ertappt werden, zahlt jeder der beiden Erziehungsberechtigten pro Kind 150 Euro. "Das ist schon mehr als einmal vorgekommen", sagt Dessel.
Ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, die der Landkreis Stade, BESE und andere Institutionen zum Thema Schuleschwänzen erarbeitet haben, macht deutlich: Auch wenn ein Schüler nur einen Tag fehlt, soll bei den Eltern sofort nachgefragt werden. Das Fehlen wird dokumentiert, ist Teil der Schulakte und zieht bei nicht überzeugenden Gründen eine schriftliche Nachfrage nach sich. Wer mit dem frühen Ferienstart öfter auffällt, gerät daher zwangsläufig in den Fokus.

Was Ralf Dessel noch zu bedenken gibt: Eltern fordern mit Nachdruck eine gute Unterrichtsversorgung. Daher sei es unverständlich, wenn sie den eigenen Nachwuchs zwecks frühen Ferienstarts aus der Schule nehmen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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