Elbvertiefung: ein Fall fürs Gericht ! Die Hafenwirtschaft zittert

Aufmerksamkeit schüren: Elbvertiefungsgegner aus dem Alten Land halten eine Mahnwache vor dem Gericht in Leipzig ab | Foto: Walter Rademacher
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(bc). Was für eine Materialschlacht! 170 prall gefüllte Aktenordner umfasst das Verfahren zur Elbvertiefung. Das sind abertausende Seiten Papier, mit denen sich die Richter des Bundesverwaltungsgerichts seit vergangenen Dienstag auseinandersetzen müssen. "Der Senat ist fachlich sehr gut vorbereitet", bilanziert Ernst-Otto Schuldt, einer der Ausbagger-Gegner aus dem Alten Land, die beim Prozessauftakt dabei waren.

Beide Streitparteien - die Umweltverbände BUND, NABU und WWF, die gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt haben, sowie Bund und Hamburg, die die neunte Elbvertiefung für die Hafenwirtschaft für unverzichtbar halten - erhielten am Dienstag ausreichend Gelegenheit, ihre Standpunkte darzulegen. Sechs Verhandlungstage bis Donnerstag, 24. Juli, sind angesetzt. Reichen die nicht aus, sind weitere im August geplant.

15 Mitglieder des Regionalen Bündnisses gegen die Elbvertiefung und der Bürgerinitiative "Hamburg für die Elbe" hatten sich Dienstagnacht auf den Weg nach Leipzig gemacht, um Flagge zu zeigen. Mit Transparenten und Schildern hielten sie vor dem Gericht eine Mahnwache ab. Ihrer Meinung nach sei die abermalige Vertiefung unnötig, das Ökosystem der Elbe werde nachhaltig zerstört, die Lebensqualität an und auf dem Fluss kaputt gemacht.

Wie berichtet, soll die Elbe vom Hamburger Hafen in Richtung Nordsee um mehr als einen Meter ausgebaggert werden, damit die großen Containerpötte mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter auch bei Ebbe den Hafen anlaufen können.
In Leipzig geht es um die Frage, ob die Anpassung der Fahrrinne mit dem Naturschutz- und europäischen Wasserrecht vereinbar ist. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass die Elbvertiefung ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden könnte - genau wie die Weservertiefung, bei der eine Entscheidung des EuGH noch aussteht. "Diesen Weg haben die Richter ausdrücklich offen gehalten", berichtet Bündnissprecher Walter Rademacher.

Ein Horrorszenario für die Hamburger Hafenlobby: Der Gang nach Europa könnte die Vertiefung um Jahre verzögern. Eigentlich sollen die Bagger im kommenden Jahr anrücken, um ca. 40 Millionen Kubikmeter Schlick aus dem Wasser zu holen. Die Arbeiten würden dann maximal zwei Jahre dauern, sagt Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch.

Am ersten Prozesstag ging es für die Richter gleich ins Detail. Eine Frage, die es zu klären gilt: Wie verändert sich das Flussbett durch Erosion und Sedimentation, also die Ablagerung kleiner Sandteilchen? Eine möglichst genaue Prognose dieser Änderung sei eine tragende Säule der gesamten Planung, so Rademacher: "Wenn die Elbvertiefung eine weitreichende Umformung des Flussbettes auslöst oder zu höheren Sturmflutwasserständen führen würde, wäre sie nicht genehmigungsfähig."

Rademachers Fazit des ersten Prozesstages: "Gutachten und Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau hatten der Kritik der Fachgutachter der Klägerseite wenig entgegenzusetzen." Punkten konnten die Planer laut Rademacher erst beim Thema Gefahr von Schiffswellen: "Es wurden Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Schiffsverkehrs vorgestellt."

Wann die Leipziger Richter ein Urteil fällen, ist offen. Frühestens im August, erwarten die Experten. Eine Entscheidung über eine Vorlage beim EuGH kann das Gericht wohl erst am Ende der Verhandlung treffen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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