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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

"Sie kennen keine Regeln"

Wie geht man mit kriminellen minderjährigen Flüchtlingskindern um, damit sie den richtigen Weg einschlagen? | Foto: Fotolia/Peter Hermes Furian
  • Wie geht man mit kriminellen minderjährigen Flüchtlingskindern um, damit sie den richtigen Weg einschlagen?
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bc. Buxtehude. Sie begehen Straftaten am laufenden Band, sie kennen keine Regeln, sie sind phasenweise höchst aggressiv: Eine kleine Gruppe sogenannter minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MuFl) stellt die Polizei und Sozialbehörde in Hamburg vor große Probleme, jetzt gab es den ersten Fall im Landkreis Stade.

Zwei Jugendliche, ein 14- und ein 15-jähriger Junge aus Algerien und Libyen - nach WOCHENBLATT-Informationen untergebracht in der zentralen Erstaufnahme an der Feuerbergstraße in Hamburg-Alsterdorf -, sind in der Nacht zu vergangenen Sonntag laut Polizei in einen Handyladen in Buxtehude eingebrochen. Außerdem schlugen sie die Schaufens-terscheibe einer Apotheke ein und klauten eine Geldkassette.

Weil die Teenager bei ihrem Raubzug Alarm auslösten, nahm die Polizei die Minderjährigen fest, musste sie nach der Vernehmung wegen fehlender Haftgründe aber auf freien Fuß setzen und in die Einrichtung nach Hamburg zurückbringen.

Einer der beiden Jugendlichen, der Polizei bereits bestens bekannt, war schon vor mehreren Wochen in Buxtehude nach einem Apotheken-Einbruch mit zwei anderen Gleichaltrigen festgenommen worden. Ob die Jugendlichen für weitere Einbrüche in und um Buxtehude infrage kommen, wird derzeit noch geprüft.

„Wir kennen jetzt einzelne Mitglieder dieser Gruppe und haben ein Auge auf sie“, sagt Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Es sei schwer, bei der Klientel präventiv tätig zu werden.

Marcel Schweitzer, Sprecher der Hamburger Sozialbehörde, beschreibt die immense Schwierigkeit beim Umgang mit den Jugendlichen: „Die meisten stammen aus Nordafrika, haben nie eine Erziehung genossen. Sie leben seit vielen Jahren auf der Straße. Ihr Verhalten liegt fernab all unserer Vorstellungen. Sie sind sich selbst am nächsten, haben eine ungeheure Überlebensstrategie entwickelt.“

In Hamburg gibt es das Phänomen sogenannter minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MuFl) seit Sommer 2014. Derzeit werden in den Erstversorgungseinrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) 440 elternlose Flüchtlingskinder betreut. 260 Vollzeitstellen stehen dafür in der Betreuung zur Verfügung. Im Jahr 2013 kamen laut Sozialbehörde 489 jugendliche Flüchtlinge in der Hansestadt an, 2014 waren es 856 - eine Zunahme um fast 100 Prozent. Insgesamt leben in Hamburg 1.300 MuFl, der überwiegende Teil in Jugendwohnungen. „Unter all denen gibt es etwa 20 kriminelle Intensivtäter“, so Schweitzer.

Wegsperren sei nach dem Jugendhilferecht nicht erlaubt. „Es gibt eine Hausordnung. Sind sie um eine feste Uhrzeit nicht in der Einrichtung, erhält die Polizei eine Nachricht“, berichtet Schweitzer.

Von einer Kasernierung von kriminellen elternlosen Flüchtlinge in geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen hält Dr. Alexander Naumann, Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lüneburg, ohnehin wenig. Das könne keine Haupt- oder gar alleinige Strategie sein. „Es könnten nicht nur Traumata wieder ausgelöst werden. Es würde in eine ewige Spirale führen. Um diese Kinder und Jugendlichen zu erreichen, müsste man Zugang zu ihren Herzen haben und Profi sein und bleiben“, sagt Naumann. Eine mögliche Taktik: So viel Kooperation wie möglich unter allen Beteiligten, so wenig „Kasernierung wie unabdingbar“. Naumann: „Trotzdem muss es eine klare Linie geben und Verfehlungen dürfen nicht toleriert werden, die Politik muss mit an Bord!“

Zum Hintergrund: Die juristischen Hürden für eine Haftstrafe bei Minderjährigen sind in Deutschland extrem hoch. Eine Jugendstrafe kann nur bei einer besonderen Schwere der Schuld (Mord, Totschlag, Vergewaltigung) oder bei der Feststellung von sogenannten schädlichen Neigungen verhängt werden. Letzteres bedeutet: Wiederholungstäter mit zahlreichen Delikten auf dem Kerbholz müssen eine Gefängnisstrafe (mindestens sechs Monate) fürchten. „Das Jugendstrafrecht ist geprägt vom Erziehungsgedanken“, sagt Kai-Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Unter 14-Jährige seien ohnehin strafunmündig.

Hamburg hat nach Medieninformationen Anfang der Woche eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um MuFl künftig gerechter auf alle Bundesländer zu verteilen. Derzeit ist es hauptsächlich ein städtisches Problem. In einem Interview mit dem Radiosender NDR 90,3 erwartete Sozialsenator Detlef Scheele von den Ländern, dass sie bis Mitte des Jahres die Voraussetzungen für eine Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingskindern geschaffen haben. Es brauche eine Quotenregelung.

Dann müsste sich auch Niedersachsen mehr als jetzt um das Thema kümmern.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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