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Buxtehude: "Einladung" zum Parken?

Der Grünstreifen an der Apensener Straße wird gerne zum Parken benutzt. Eine Bepflasterung könnte den Eindruck, dort parken zu dürfen, noch verstärken
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Soll der Grünstreifen an der Apensener Straße bepflastert werden?

ab. Bxutehude. Einen Antrag der Gruppe FDP-BBG/FWG diskutierten die Mitglieder des Buxtehuder Bauausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung, bei dem es um das Parken an der Apensener Straße in Buxtehude ging. Eine finale Lösung fanden sie dabei nicht.
Durch häufige Veranstaltungen in der Freien evangelischen Gemeinde und der Lebenshilfe würde immer wieder auf den Grünstreifen stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Apensener Straße/Hasenkamp geparkt, erläuterte Bodo Klages. "Bei Regen gibt es dort durch das Parken viele tiefe Rillen. Dadurch geht nicht nur der Rasen kaputt, es gibt auch Probleme für Menschen, die beispielsweise mit einem Rollator über die Fläche gehen müssen", so Klages. Er schlug vor, die Grünfläche mit Rasenkantsteinen zu bepflastern.

Auf die erste Schwierigkeit machte Rainer Ratzke, Leiter der Fachgruppe Straßen und Grünanlagen, aufmerksam. "Parkplätze gehören zwar zum ruhenden Verkehr und fallen damit in den Verantwortungsbereich der Stadt. Für die Straße selbst ist aber das Land verantwortlich", warf er ein. Außerdem bedenklich: Wäre eine Bepflasterung nicht eine Einladung zum illegalen Parken? Denn wer an dieser Stelle seinen Wagen abstellen möchte, müsse direkt auf der Straße und nicht auf Grünstreifen und Fußweg parken, hieß es.
Trotzdem hatte sich die Stadt mit den Kosten auseinandergesetzt und konnte mit Zahlen aufwarten: So würde die Bepflasterung mit Rasenkantsteinen auf einer Strecke von 250 Metern und 2,50 Breite, also eine Fläche von rund 1.000 Quadratmetern, ca. 70.000 Euro kosten.

So breit müsse der Streifen nicht sein, meinte Bodo Klages. Michael Lemke (Grüne) und Benjamin Koch-Böhnke (Linke) fragten, ob Lebenshilfe und Kirche bereit wären, sich an den Kosten zu beteiligen oder ob ein Zuschuss vom Land zu erwarten sei.
Horst Subei (SPD) sah den Unterhaltungsträger, das Land, in der Pflicht: Dieser müsste aufgefordert werden, entstandene Schäden zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzurichten.

Die Verwaltung will jetzt mit Anwohnern, Freier evangelischer Kirche und Lebenshilfe sowie mit der Straßenbaubehörde ins Gespräch gehen. Das Thema wurde vertagt und wird in einem späteren Ausschuss weiter beraten.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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