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Osterfeuer im Landkreis Stade

Elbvertiefung: Es darf noch nicht gebaggert werden

Nach dem Leipziger Urteil: Es wird noch viel Wasser die Elbe entlang fließen. bevor die Arbeiten zur Elbvertiefung beginnen | Foto: tk
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  • Nach dem Leipziger Urteil: Es wird noch viel Wasser die Elbe entlang fließen. bevor die Arbeiten zur Elbvertiefung beginnen
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Bundesverwaltungsgericht hält Planfeststellungsbeschluss teilweise für rechtswidrig

tk. Landkreis. Der Schierlings-Wasserfenchel erreicht eine stattliche Höhe von bis zu zwei Metern und kommt nur im Gebiet der Tideelbe vor. Diese vom Aussterben bedrohte Wasserpflanze stoppt vorerst die Elbvertiefung. Auch die zum Ausgleich geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend, meint das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es hat daher den Planfeststellungsbeschluss teilweise für rechtswidrig und damit für nicht vollziehbar erklärt. Das heißt: Bis es kein Konzept zum Schutz dieser Pflanze gibt, darf die Elbe nicht ausgebaggert werden. Das Gericht ist allerdings auch überzeugt, dass diese Planungsmängel behoben werden können. Die Elbvertiefung ist damit zwar verzögert, aber nicht endgültig gestoppt worden.
Die Reaktionen von Gegnern und Befürwortern des von Hamburg und dem Bund geplanten Mega-Projektes ließen nach dem Urteil nicht lange auf sich warten: Der "Unternehmensverband Hafen Hamburg" "bedauert" den Beschluss und sieht gleich die "gesamte deutsche Wirtschaft" vor weitere Herausforderungen gestellt. Die monierten Mängel müssten jetzt unverzüglich beseitigt werden. Dann könnte das dazu notwendige Ergänzungsverfahren 2018 abgeschlossen werden. Das setze allerdings voraus, dass Bund und alle beteiligten Landesregierungen "uneingeschränkt Unterstützung gewähren".
Die IHK Stade betont, dass das Gericht die grundsätzliche Planung gebilligt habe. Das Urteil zeige deutlich auf, wo nachgebessert werden müsse. IHK-Präsident Thomas Windgassen sagt aber auch: "Wir hatten mit einem positiveren Urteil gerechnet." Grundsatzkritik über er am Planungsrecht. "Es ist in seiner jetzigen Form den immer komplexer werdenden Projekten nicht mehr gewachsen."
Für die Gegner der Elbvertiefung sei das Urteil dagegen "ein Riesenerfolg", sagt Walter Rademacher vom Aktionsbündnis. Für die planenden Behörden sei es ein "Armutszeugnis", dass sie binnen zehn Jahren kein tragfähiges Konzept zustande gebracht hätten.
Auch wenn das Gericht grundsätzlich keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und des zugrunde liegenden Verfahrens hat, hegt Rademacher Zweifel, ob die Elbvertiefung wie geplant umgesetzt werden kann. Raum für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel zu finden, sei nicht leicht. "Daran könnte das gesamte Projekt noch scheitern", sagt Rademacher.
Ulrich Thüre, Sprecher des NABU Niedersachsen, erklärt: "Die Behörden wären gut beraten, wenn sie das Umweltrecht endlich erst nehmen." Wer den Naturschutz "wegerwäge" müsse scheitern, so Thüre. Der NABU fordert erneut, dass eine Kooperation der drei norddeutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoller seien, als die "Elbe weiter zu zerstören".
Weil das Leipziger Urteil die Elbvertiefung grundsätzlich zulässt, appelliert Stades Landrat Michael Roesberg an den Bund, vertragliche Zusicherungen von Folgeschäden bei den Elb-Anrainern auch tatsächlich einzuhalten. Dabei gehe es unter anderem um die Deichsicherheit und den Schutz vor Verschlickung. "Bei den Menschen hinter den Deichen wird ein ungutes Gefühl bleiben", sagt Roesberg. Mit Blick in die Zukunft meint er: "Der Wirtschaftsstandort Hamburg wird sich möglicherweise damit abfinden müssen, dass die Entwicklung des Hafens auf Dauer begrenzt ist."
• Darum geht es: Die Stadt Hamburg und der Bund wollen die Elbe auf 136 Kilometer vertiefen und teilweise auch verbreitern. Vollbeladene Containerschiffe moderner Bauart sollen, je nach Tiefgang tideabhängig- oder unabhängig, den Hafen besser erreichen können. 13,50 Meter Tiefgang für das tideunabhängige Erreichen des Hafens ist das Ziel. Außerdem soll die Fahrrinne verbreitet werden, damit die XXL-Frachter aneinander vorbeifahren können. Seit dem Jahr 2002 wird an dem Projekt geplant.
Kritiker des Projektes führen nicht nur Umweltbedenken ins Feld. Weil die Planungen schon sehr lange dauern, seien sie von der Realität überholt worden. Die früheren Mega-Frachter, für die die Fahrrinnenanpassung gedacht war, würden heute nur noch zu den mittelgroßen Schiffen gehören.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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