Uralt-Satzungen für Bürokratie-Archäologen: "Gymnastikwiesen" und "500 Mark Ordnungsgeld"

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Buxtehuder Uralt-Satzungen: Haben die kein Verfallsdatum?

tk. Buxtehude. Dass die Homepage der Stadt Buxtehude eine Fundgrube für Bürokratie-Archäologen ist, dürfte selbst für findige Historiker eine Überraschung sein. Als Zufallsfund bin ich bei einer ganz anderen Recherche auf zwei Uralt-Satzungen gestoßen. Die Satzung über Zwangsmittel zu Brandverhütungsmaßnahmen stammt aus dem Jahr 1958. Die Pausenhofverordnung ist immerhin schon Baujahr 1974. Haben Satzungen kein Verfallsdatum?, wollteich von Stadtjuristin Doreen Eichhorn wissen.

Allein schon das Deutsch der Antik-Satzungen wirkt wunderbar antiquiert. Die Pausenhofsatzung gilt zum Beispiel auch auf den "schuleigenen Gymnastikwiesen". Was würde dazu wohl die Generation Smartphone sagen? Und wer gegen die Brandschutzsatzung verstößt, muss 500 Mark Zwangsgeld bezahlen. Das hört sich nach einem Schnäppchen an.

"Solange eine Satzung nicht aufgehoben wird, gilt sie", sagt Doreen Eichhorn. Sie vergleicht das mit alten Mietverträgen, die auch noch die Miete in D-Mark festhalten. "Das ändert auch niemand."

Satzungen werden erst dann angepackt, erfahre ich, wenn sich die Rechtsgrundlage grundsätzlich ändert oder aber Politik und Verwaltung von einer Sanierungsbedürftigkeit der Vorschriftensammlung ausgehen.
Würde jede Satzung ständig der aktuellen Rechtsprechung angepasst, müsste die Stadtverwaltung noch viel mehr Mitarbeiter haben. "Das ist arbeitsaufwendig", sagt Doreen Eichhorn.

Es gibt aber eine Einschränkung: Uralt-Satzungen sind kein Garant, Unmögliches durchzusetzen. Bebauungspläne sind auch nichts anders als Satzungen, so Doreen Eichhorn. Wer einen beinahe antiken B-Plan nimmt und im Randbereich der Altstadt einen 10.000 Quadratmeter großen Verbrauchermarkt eröffnen will, komme damit nicht durch. "Dabei greifen andere Reglementierungen, etwa die Begrenzung der Verkaufsfläche", so die Juristin.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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