Urteil gegen Feuerteufel von Bütlingen ist rechtskräftig

Dieses Haus am Ortseingang von Bütlingen wurde als erstes vom Feuerteufel angezündet
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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thl. Lüneburg. Das Urteil gegen den Feuerteufel von Bütlingen von Mai dieses Jahres ist rechtskräftig. Der mittlerweile 18-jährige Feuerwehrmann muss wegen schwerer Brandstiftung und Brandstiftung in jeweils drei Fällen für sechs Jahre ins Gefängnis. Eine von der Verteidigung eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Das teilt das Landgericht Lüneburg mit.
Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte im September 2013 in der Elbmarsch Angst und Schrecken verbreitet, als innerhalb weniger Tage zahlreiche Strohballen, Müllsäcke und schließlich auch drei Wohnhäuser in Flammen aufgingen. Nur durch ein Wunder kamen bei den Bränden keine Menschen zu Schaden.
Nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen wurde der Jugendliche schließlich festgenommen.
Im Frühjahr dieses Jahres fand ein langwieriger Indizienprozess statt, weil der Angeklagte lediglich eine Tat einräumte, die anderen aber bestritt. Über 50 Zeugen wurden in dem Verfahren gehört, darunter mehrere Hundeführer der Polizei, die mit ihren Man-Trail-Hunden Geruchsspuren verfolgt hatten, die von dem Angeklagten stammten. Letztendlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass der junge Mann für alle Brände verantwortlich sei und begründete das in einem 130 Seiten umfassenden Urteil, das jetzt vom BGH bestätigt wurde.
Der inzwischen 18-Jährige saß seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft, die jetzt nach Rechtskraft des Urteils in den Jugendstrafvollzug übergeht.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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