Stille Tage: "Diesmal sind wir nicht die Spielverderber!"

So sollte es sein: Während der „Stillen Tage“ gedenken viele Menschen den Verstorbenen | Foto: Fotolia
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Samtgemeinde Hanstedt lässt traditionelle Veranstaltungen zu / Kritik an Nachbar-Kommunen.

(mum). Die Enttäuschung war im vorigen Jahr riesig bei den vielen engagierten Helfern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Marxen: Kurzfristig hatten sie den traditionellen Basar im Dorfgemeinschafthaus abgesagt. Man sei von Hans-Heinrich Schwanemann, dem Leiter des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Hanstedt, darauf hingewiesen worden, dass am Totensonntag keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt seien (das WOCHENBLATT berichtete). Unter Umständen drohe sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
„Dieses Jahr sind wir nicht der Spielverderber“, sagt Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus. Ein generelles Verbot werde es nicht mehr geben. Traditionelle Veranstaltungen wie etwa der DRK-Basar seien erlaubt. „Allerdings bleiben Ramba-Zamba-Veranstaltung verboten“, so Muus, der Kontrollen nicht ausschließt.
Muus kritisiert seine Amtskollegen. „Ich finde es nicht gut, dass man sich auf eine Linie festlegt und dann doch jede Kommune für sich eine Sonderregelung findet.“ Im vorigen Jahr hatten sich die Ordnungsamtsleiter im Landkreis Harburg darauf verständigt, dass das bestehende Verbot umgesetzt wird.“ Anlass sei die Tatsache, dass es immer mehr Veranstaltungen an den „Stillen Tagen“ gebe.
Im vorigen Jahr scherten sich andere Kommunen nicht sonderlich um das Besprochene. Viele Veranstaltungen fanden am Volkstrauertag sowie am Totensonntag statt. „Ich bin davon überzeugt, dass hier nur eine einheitliche Verfahrensweise Sinn macht“, so Muus.
• Und hier der Gesetzestext: Nach Paragraf 6, Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage „sind am Volkstrauertag und Totensonntag u. a. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen verboten, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.“

Kommentar

Bitte mit Augenmaß!
Olaf Muus war im vorigen Jahr nicht zu beneiden. Da sich trotz gemeinsamer Absprache, seine Amtskollegen nicht an das Verbot hielten, galt die Samtgemeinde Hanstedt schnell als spießige Spaßbremse.
Aber: Muus‘ Weg ist richtig. Bei 365 Tagen im Jahr sollte es möglich sein, an zwei Tagen die Kirche im Dorf zu lassen. Das hat tatsächlich auch etwas mit Respekt gegenüber den Verstorbenen und deren Hinterbliebenen zu tun. Vor diesem Hintergrund ist es sehr bedauerlich, dass wieder jeder nach seine Facon die „Stillen Tage“ ad absurdum führt.
Sascha Mummenhoff

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Olaf Muus
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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