Schafft Hanstedt die Ausbau-Gebühren ab?

Im Hanstedter Ortsteil Ollsen kämpft eine Anwohner-Initiative gegen die Komplett-Sanierung ihrer Straße. Mit dem Wegfall der Straßenausbau-Beitragssatzung würde die Gemeinde die Kosten tragen
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Die CDU in Hanstedt packt ein heißes Eisen an. Laut Fraktionschef Günter Rühe soll spätestens in zwei Jahren die Straßenausbau-Beitragssatzung entfallen. Anwohner würden dann nicht mehr bei der Sanierung ihrer Straßen zur Kasse gebeten werden. Allerdings soll im Gegenzug die Grundsteuer B steigen. Die Hansestadt Buxtehude ist diesen Weg gerade gegangen und hat die Steuern moderat erhöht.

mum. Hanstedt. Bahnt sich in Hanstedt eine wegweisende Satzungsänderung an? Laut CDU-Fraktionschef Günter Rühe will seine Partei im kommenden Jahr mit einem Antrag die Straßenausbau-Beitragssatzung abschaffen. „Ja, es stimmt“, sagt Rühe. „Wir müssen da ran.“ Die Umsetzung sei aber nicht vor 2019 vorgesehen. „Eine Änderung lässt sich nicht mehr mit dem aktuellen Haushalt vereinbaren, da die finanziellen Auswirkungen sorgfältig aufbereitet werden müssen“, erklärt Rühe. Allerdings soll, so der Plan der CDU, bereits im kommenden Jahr keine weitere Straße mehr ausgebaut werden, so lange es keine Einigung in puncto Ausbau-Gebühren gibt. Für die Hanstedter würde das Aus der Satzung bedeuten, dass ihnen die Sanierung ihrer Straßen nicht mehr von der Gemeinde in Rechnung gestellt werden kann. Bislang ist eine Umlegung der Kosten in Höhe von bis zu 70 Prozent möglich.
Allerdings hat das seinen Preis. Rühe rechnet damit, dass der Hebesatz der Grundsteuer B (privater Grundbesitz außer landwirtschaftliche Flächen) von 360 auf 430 Punkten angehoben werden muss. Auch die Gewerbesteuer könnte betroffen sein. Derzeit liegt sie bei 390 Punkten. „Wichtig ist uns, dass wir mit allen Fraktionen im Rat eine gemeinsame Lösung finden“, sagt Rühe. „So eine Entscheidung muss mehrheitlich getragen werden und darf nicht zu einem politischen Zankapfel werden.“
• Wohl kaum eine Satzung ist in den Kommunen so umstritten wie die „Straßenausbau-Beitragssatzung“. Hinter diesem juristischen Kunstwort verbirgt sich die Praxis, bei der Straßensanierung anliegende Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Laut eines Berichts des NDR verfahren rund zwei Drittel aller Kommunen in Niedersachsen so. Dabei entstehen allerdings für den einzelnen Haushalt schnell Kosten bis in den fünfstelligen Bereich. „Unzumutbar für die Eigentümer“, argumentieren Kritiker, „gerechte Verteilung der Straßenbaulast“, sagen Befürworter.
• Im Landkreis Harburg ist die Satzung in mehr als 60 Prozent der Kommunen bereits abgeschafft worden. Allerdings sehen nicht alle Verwaltungen eine Streichung als unproblematisch. In der Stadt Buchholz zum Beispiel beurteilt man eine Abschaffung als ungerecht. „Das wäre eine Ungleichbehandlung derer, die schon für den Ausbau ihrer Straßen gezahlt haben“, so Stadt-Sprecher Heinrich Helms. Auch in Seevetal hält man bisher eisern an der Satzung fest.
• Zuletzt machte eine Anwohner-Initiative in Hanstedt gegen die Straßenausbau-Beitragssatzung mobil. Die Anwohner des Forstwegs in Ollsen wollen mit allen Mitteln verhindern, dass die Gemeinde die Straße saniert. Nach ersten Schätzungen, die den Anliegern vorliegen, würde die geplante Maßnahme 750.000 Euro kosten. Davon würden gemäß Straßenausbau-Beitragssatzung 60 Prozent von den Anwohnern getragen werden. Die Anwohner-Gemeinschaft strebt eine andere Lösung an. „Wir sind davon überzeugt, dass eine einfache Sanierung durch das Aufbringen einer Teerdecke ausreicht“, so Sprecher Niels Finn. Diese sei für 45.000 Euro zu haben - die Kosten müssten dann aber komplett von der Gemeinde getragen werden. Finn schloss nicht aus, dass sich die Anwohner juristisch gegen den Ausbau zur Wehr setzen werden.
Allerdings gibt es für eine Maßnahme im Forstweg noch gar keinen Ausbaubeschluss. Die Straße befindet sich nur auf einer Prioritätenliste. „Um mehr Sicherheit in unsere Planung zu bekommen, hat eine Fachfirma den Auftrag bekommen, unsere Straßen zu begutachten“, so Verwaltungschef Olaf Muus. „Das mit dem klaren Auftrag, dass auch die umlegungsfreie Sanierung zu den Ergebnissen gehören kann.“ Muus betont, dass die Gemeinde auch bei umlegungsfähigen Maßnahmen immer mit einer erheblichen Summe beteiligt sei.

Ein Blick über den Tellerrand

(mi). Zurzeit beschäftigt das Thema Straßenausbau-Beitragssatzung auch den Nachbarlandkreis. In Buxtehude wurde die Satzung auf massiven Druck einer Bürgerinitiative, in der sich vor allem die Eigentümer großer Mietobjekte engagierten, abgeschafft. In Stade konnte sich der Stadtrat nicht zu diesem Schritt durchringen. Stattdessen wurden die Beiträge auf das nach aktueller Rechtsprechung niedrigstes Niveau abgesenkt. Für Straßen mit Durchgangsverkehr zahlen die Anwohner künftig 20 Prozent der Kosten (vorher waren es 30 Prozent). Für Wohnstraßen werden 40 Prozent der Kosten umgelegt, vorher waren es 50 Prozent. Vielen Gegnern reicht das nicht, sie fordern mit Blick auf Buxtehude weiterhin die komplette Abschaffung der Satzung.
Einen gänzlich anderen Weg geht Schleswig-Holstein. Hier hat gerade die amtierende Jamaika-Koalition einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, die Satzung gleich landesweit abzuschaffen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, wird aber voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft treten. Die Kommunen sollen dann zwar entlastet werden, damit sie in der Lage sind, die wegfallenden Einnahmen zu kompensieren. Wie genau das aussieht, ist jedoch noch offen.

Im Hanstedter Ortsteil Ollsen kämpft eine Anwohner-Initiative gegen die Komplett-Sanierung ihrer Straße. Mit dem Wegfall der Straßenausbau-Beitragssatzung würde die Gemeinde die Kosten tragen
Will die Ausbausatzung abschaffen: Günter Rühe (CDU)
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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