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Das "Zippo" bleibt unter Verschluss: Angeklagter wollte nach Urteil wegen versuchter Brandstiftung sein Feuerzeug zurückbekommen

Feuerwehrleute kurz nach der Tat am Hauseingang: Sie legten Atemschutz an, bevor sie das Gebäude betraten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(jd). "Bekomme ich mein Zippo zurück?" - etwas anderes als diese Frage kam dem Angeklagten nicht in den Sinn. Soeben war er vom Schöffengericht in Buxtehude zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt worden - wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Die Urteilsbegründung nahm Rene R. (34) gelassen hin. Doch als er mitbekam, dass die Staatsanwaltschaft sein geliebtes Feuerzeug mit dem Adlermotiv einbehält, verlor er die Fassung. Erst als sein Verteidiger ein Machtwort sprach, akzeptierte er, dass das Zippo als "Tatwerkzeug" unter Verschluss bleibt.

Dass R. die Einziehung seines Feuerzeugs als viel zu harte Strafe empfand, zeigt, dass er aus dem Geschehenen wohl nichts gelernt hat: Wegen seiner Tat im Juli 2015 , bei dem das Zippo eine große Rolle spielte, herrschte Alarmzustand in Harsefeld. Rettungskräfte und Polizei wurden stundenlang in Atem gehalten. Für die Harsefelder Feuerwehr war es der größte Einsatz des vergangenen Jahres. Im Prozess musste nun die Frage geklärt werden, ob der Angeklagte ernsthaft versucht hatte, mit dem Feuerzeug von ihm zuvor verteilte brennbare Flüssigkeiten zu entzünden.

Nach eigenem Bekunden wollte R. die verhasste Nachbarin "in Angst und Schrecken" versetzen. Der Vorwurf des Staatsanwaltes: R. soll versucht haben, ein Mehrfamilienhaus in Harsefeld in Brand zu stecken (das WOCHENBLATT berichtete). R. beteuerte, nie die Absicht verfolgt zu haben, das von drei Mietparteien bewohnte Haus und die Terrasse mitsamt Schuppen in Brand zu setzen: "Das hätte alles gebrannt, wenn ich es gewollt hätte", erklärte R. Genau diese Absicht unterstellte ihm der Staatsanwalt.

Der Angeklagte war offenbar wegen eines bereits länger andauernden Nachbarschaftsstreits in Rage geraten. Es ging unter anderem um die Gartennutzung und um Kinderlärm. Vor Gericht beschrieb R. seine Nachbarin als recht unangenehme Zeitgenossin, die seine Familie ständig mit Beschwerden drangsalierte. Laut R. habe ihr Verhalten sogar an Erpressung gegrenzt: "Meine Nachbarin wollte den Leuten etwas erzählen, was nicht jeder wissen muss." Vor Gericht gab R. das vermeintliche große Geheimnis dann aber ungefragt preis: "Ich bin Crossdresser."

Laut Angaben der Zeugen eskalierte der Streit am Tattag, weil R. auf Betreiben der Nachbarin den Garten räumen musste. Er verschüttete in der Wohnung Terpentin und draußen am Haus Nitroverdünner. Seine Lebensgefährtin soll er aufgefordert haben, die beiden gemeinsamen Kinder unverzüglich in Sicherheit zu bringen - sinngemäß mit den Worten: "Alle raus, ich stecke die Bude an. Hier fliegt gleich alles in die Luft." Auch wenn R. zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen war - aufgrund einer späteren Blutprobe wurde ein Wert von knapp zwei Promille ermittelt -, war R. nach Ansicht des Staatsanwaltes in der Lage, zielgerichtet zu handeln. Die Steuerungsfähigkeit sei nicht eingeschränkt gewesen.

So forderte der Anklagevertreter mangels strafmildernder Umstände anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine geplante Tat nur deshalb nicht ausführen konnte, weil ihm sich mehrere Männer, die nebenan an einer Grillparty teilnahmen, in den Weg stellten. Ein Bekannter nahm R. schließlich das "Zippo"-Feuerzeug ab, mit dem er drohend herumgefuchtelt haben soll. Was für den Staatsanwalt erschwerend hinzukam: R. habe weder Reue gezeigt noch sich um eine Wiedergutmachung bemüht.

Anders sah es der Verteidiger: Rechtsanwalt Klaus Ahrens aus Stade plädierte auf Freispruch: Sein Mandant habe den Versuch der Brandstiftung von sich aus abgebrochen. Das sei als "strafbefreiender Rücktritt" zu werten. Doch dieser Argumentation vermochte das Gericht nicht folgen: Es schloss sich im Ergebnis den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Demnach deute das Wegschicken der eigenen Kinder darauf hin, dass R. vorsätzlich handelte.

Allerdings billigte das Gericht dem Angeklagten zu, sich in einer Ausnahmesituation befunden zu haben. Ins Gefängnis muss R. daher nicht: Die achtmonatige Haftstrafe, zu der er verurteilt wurde, ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Vorsitzende Richter legte dem Hartz IV-Empfänger, der weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung hat, nahe, sich wegen seines mutmaßlichen Alkoholproblems fachlichen Rat zu holen.

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Feuerwehrleute kurz nach der Tat am Hauseingang: Sie legten Atemschutz an, bevor sie das Gebäude betraten
In Harsefeld waren nach R.s Tat zahlreiche Rettungskräfte im Einsatz | Foto: jd
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Jörg Dammann aus Stade

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