Die Last mit der Tonne: Rentner aus Apensen ärgert sich über Müllabfuhr

Bernd Wegener ist es leid, seine Mülltonnen immer noch 
bis zum Ende der Straße bringen zu müssen   Foto: jd
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jd. Apensen. Es ist für viele Bürger im Landkreis inzwischen ein Reizwort: Wenn von Mülltonnen die Rede ist, steigt ihr Blutdruck. Der Grund: Sie müssen ihre Abfallbehälter mancherorts mehrere hundert Meter weit rollen, damit sie von der Müllabfuhr entleert werden. Seitdem der zuständige Abfall-Entsorger im Landkreis Stade, die Firma Karl Meyer aus Wischhafen, konsequent die rigorosen Bestimmungen der Berufsgenossenschaft anwendet, dürfen Stichstraßen ohne Wendehammer nicht mehr von Müllwagen befahren werden. Diese Regelung wird meist auch auf Baustraßen in Neubaugebieten angewendet. Das ärgert Bernd Wegener aus Apensen. Der Rentner versteht nicht, warum auf einer Straße, auf der tonnenschwere Baufahrzeuge rollen, kein Müllauto fahren darf.

Vor zwei Jahren hat Wegener mit seiner Frau die schmucke Doppelhaushälfte in Apensen bezogen. Doch noch immer wird das Ehepaar tagtäglich daran erinnert, dass es in einem Baugebiet wohnt: Statt einer akkurat gepflasterten Straße mitsamt Fußweg und Grünstreifen haben die Wegeners noch immer eine provisorische Asphaltpiste vor der Tür. Wegen eines Grundstücksstreits um ein kleines Teilstück der Fahrbahntrasse kann der Erschließungsträger des Baugebietes, die Kreissparkasse Stade, nicht mit dem Endausbau der Straße loslegen. Als wenn das nicht schon Ärger genug wäre: Richtig auf Zinne ist Bernd Wegener, weil er deswegen nicht seine drei Abfalltonnen (Restmüll-, Papier- und Biotonne) bequem auf seiner Auffahrt zur Abholung platzieren kann.

Nach Auskunft von Lars Koch, Pressesprecher der Firma Meyer, ist es aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft nicht zulässig, dass die Müllautos schmale Baustraßen befahren und die Mitarbeiter die unbefestigten Zuwegungen und Seitenstreifen betreten, um die Mülltonnen zu holen. Die Entscheidung, Baustraßen nicht anzufahren, sei mit dem Landkreis abgestimmt.

Das bestätigt Heiko Köhnlein, Leiter des Kreis-Umweltamtes, dem die Abfallwirtschaft unterstellt ist: "Das wird in allen Baugebieten so gehandhabt, weil die dortige Situation oft unkalkulierbar ist. Mal können Laster entgegenkommen, ohne dass es Ausweichmöglichkeiten gibt, mal kann abgestelltes Baumaterial im Weg sein. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung."

Was den Irrsinn in den Augen von Wegener "perfekt" macht: Er hat zusätzlich eine vierte Tonne, die sogenannte "grüne Gartentonne". "Diese Tonne wird direkt bei mir vor dem Haus abgeholt - mit dem baugleichen Müllwagen, der auch die anderen Tonnen entleert", berichtet der Rentner kopfschüttelnd. Die Erklärung von Meyer-Sprecher Koch: "Die Entsorgung der Gartentonne bieten wir als Zusatzservice an. Das gilt als eine normale gewerbliche Dienstleistung. Die anderen Tonnen hingegen werden im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft entleert."

Für diese öffentliche-rechtliche Entsorgung würden nun mal strengere Vorschriften bei der Arbeitssicherheit gelten. Das sei auch plausibel, so Koch: "Die normalen Abfalltonnen müssen wir entleeren - egal, ob es dunkel ist, friert und schneit. Bei der Gartentonne können wir die sogenannte Gefährdungsbeurteilung eigenständig vornehmen und bei schwierigen Straßenverhältnissen selbst entscheiden, ob wir eine Straße etwa nur bei Tageslicht ansteuern."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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