++ A K T U E L L ++

Osterfeuer im Landkreis Stade

Der Gehweg als Stolperfalle

Vorsicht: hochragende Gehwegplatten in Harsefeld | Foto: jd / Aufnahme am 24.08.2014 am Quellenweg
  • Vorsicht: hochragende Gehwegplatten in Harsefeld
  • Foto: jd / Aufnahme am 24.08.2014 am Quellenweg
  • hochgeladen von Jörg Dammann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

jd. Harsefeld. Starke Schmerzen: Senioren stürzten auf Harsefelder Bürgersteig. "Ich muss Tabletten nehmen, weil die starken Schmerzen kaum auszuhalten sind", sagt Frieda M.* (79). Die Seniorin erlitt Prellungen am Rücken, als sie beim Spaziergang mit ihrem Mann Herbert* (79) strauchelte. Der war an der Straße "Am Rübenacker" in Harsefeld über eine hochragende Gehwegplatte gestolpert, verlor den Halt und riss seine Frau mit zu Boden. Der Rentner zog sich beim Sturz eine klaffende Wunde am Ellbogen zu, die eiterte und schließlich operiert werden musste. Er lag mehrere Tage in der Klinik. Der Fall des Ehepaars ist ein Klassiker: Der Gehweg als Stolperfalle - vor allem für ältere Menschen. Die beiden Senioren sind der Ansicht, dass die Gemeinde haften muss. Doch so einfach liegt die Sache nicht.

"Wenn jemand wegen schadhafter Pflastersteine auf öffentlichen Wegen stürzt und Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordert, muss er diesen Anspruch bei der Gemeinde geltend machen", erläutert Rathauschef Rainer Schlichtmann. Die Kommune habe grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeute, dass nicht nur Straßen, sondern auch Bürgersteige in einem benutzbaren Zustand sein müssen. Regelmäßig seien Mitarbeiter des Bauhofes unterwegs, um Schäden zu registrieren, damit diese umgehend beseitigt werden.

Aus der Verkehrssicherungspflicht könne aber nicht abgeleitet werden, dass die Gemeinde bei jedem Sturz hafte, betont Schlichtmann. Wer einen Bürgersteig benutze, müsse mit Unebenheiten rechnen, denn keine Kommune könne eine absolute Mängelfreiheit garantieren. Fußgänger hätten Gehwegschäden hinzunehmen, sofern diese das übliche Maß nicht überschreiten. Welches Maß gilt, ist in der Rechtssprechung nicht einheitlich festgelegt: Mal liegt die Grenze bei zwei Zentimetern, mal werden sogar fünf Zentimeter als akzeptabel angesehen. In einem kürzlich ergangenen Urteil wird ein Kantenvorsprung von drei Zentimetern als noch hinnehmbar betrachtet.

Wie hoch die Platte herausragte, über die Herbert M. gestolpert war, lässt sich allerdings nicht mehr feststellen. Die Gemeinde beauftragte umgehend ein Bauunternehmen damit, den betreffenden Gehweg wieder in Schuss zu bringen. Nun ist alles schön eben. "Wenn wir Hinweise auf Schäden erhalten, kümmern wir uns in der Regel sofort darum", erklärt Schlichtmann die "Ruckzuck-Aktion".

* Name von der Redaktion geändert

Großteil der Ansprüche wird abgeschmettert

Die Gemeinden müssen sich nicht direkt mit den Geschädigten auseinandersetzen: Diese Aufgabe übernimmt der Kommunale Schadensausgleich. Dort sind Juristen damit beschäftigt, Haftpflicht-Ansprüche an Kommunen zu prüfen. Im Durchschnitt wird ein Viertel der Forderungen als berechtigt anerkannt. Wer prozessiert, um seine abgewiesenen Ansprüche doch noch durchzusetzen, unterliegt meistens vor Gericht: Lediglich sieben Prozent der Kläger bekommen am Ende Recht.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.