Harsefeld
Hausbau gerät aus den Fugen

Am Haus wird trotz Stilllegung weitergearbeitet
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jd. Harsefeld. Ärger im Harsefelder Baugebiet: Landkreis verhängt Stopp der Arbeiten, doch es wird weitergewerkelt.
Im Harsefelder Neubaugebiet "Am Redder" ist ein Mehrfamilienhaus sozusagen völlig aus den Fugen geraten: Das frisch errichtete Gebäude überschreitet die im Bebauungsplan (B-Plan) festgesetzte Höchstlänge um fast die Hälfte. Aus maximal 20 Metern sind sage und schreibe 29 Meter geworden. Bloß ein Versehen? Ein dummer Planungsfehler? Oder reine Profitgier? In dem Haus gibt es acht Eigentumswohnungen, die bereits alle verkauft sind - zu einem Quadratmeterpreis von knapp 2.000 Euro. Da darf zumindest die Vermutung erlaubt sein, dass sich so der Gewinn für die Baufirma beträchtlich erhöht. Der Landkreis hat bereits reagiert und eine Stilllegung der Baustelle verfügt. Dennoch wurde in den vergangenen Tagen im Inneren des Hauses fleißig weitergewerkelt.

Auf Anfrage bestätigte Harsefelds Rathaus-Vizechef Bernd Meinke den Sachverhalt: "Die Größe des Gebäudes widerspricht dem geltenden Baurecht." Verwaltung und Politik seien wegen dieses "Bauskandals" auf Zinne. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans habe man sich ausführlich Gedanken gemacht über die festgelegten Höchstmaße für die Häuser. Dass sich die Baufirma aus Schönkirchen bei Kiel darüber hinwegsetze, müsse deutliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie diese aussehen, steht für die Gemeinde Harsefeld bereits fest: "Wir pochen darauf, dass der baurechtswidrige Zustand beseitigt wird", erklärt Meinke. Er wundert sich, dass der Landkreis nicht einschreitet, um den verfügten Baustopp durchzusetzen. "Ich fürchte, dass dort vollendete Tatsachen geschaffen werden", erklärt der Harsefelder Vize-Verwaltungschef.

Tatsächlich könnte der Landkreis einen Teil-Abriss verfügen. Neben diesem Rückbau kommt die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht. Im Stader Kreishaus gibt man sich allerdings wortkarg: Der lange Fragenkatalog des WOCHENBLATT wurde nur mit wenigen dünnen Sätzen beantwortet. Bestätigt wurde, dass die Baustelle bereits seit August behördlich stillgelegt ist. Die Frage, inwieweit das kontrolliert wird, bleibt offen. Da von den Vorgaben des Bebauungsplans "in erheblichem Maße abgewichen worden" sei, prüfe der Landkreis nun "bauordnungsrechtliche Schritte ebenso wie ein Bußgeldverfahren", so Sprecher Christian Schmidt.

Doch wie kann so etwas passieren? Das WOCHENBLATT bat die Baufirma um eine Erklärung. Es meldete sich der verantwortliche Bauleiter Philipp Dieckmann: "Ich habe übersehen, dass es im B-Plan Größenvorgaben gibt. Da ist mir ein verdammt dummer Fehler unterlaufen." Erst kurz vor der Fertigstellung habe er diesen "Superfehler" bemerkt und dies sofort dem Bauamt der Gemeinde mitgeteilt. Für den Planer ist der Rückbau keine Option: "Das wäre eine Katastrophe, denn die Wohnungen sind fast bezugsfertig. Nach seiner Ansicht gibt es nur "eine einzige vernünftige Lösung": Der Landkreis befreie das Haus von den Vorgaben des B-Plans. Solche Ausnahmen seien laut Baugesetzbuch möglich.

Dass der Landkreis den Verstoß nicht früher bemerkte, liegt auch am niedersächsischen Baurecht: Für das Objekt musste keine Baugenehmigung beantragt werden. Die niedersächsische Bauordnung wurde vor ein paar Jahren vereinfacht, damit Häuslebauer schneller zu ihren eigenen vier Wänden kommen. Es ist lediglich erforderlich, eine Bauanzeige einzureichen, die nicht weiter überprüft wird. Offenbar hat dieses vereinfachte Verfahren in solchen Fällen auch seine Nachteile.

Ein krasser Verstoß gegen das geltende Baurecht

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen - dieser Spruch könnte sich wieder einmal bewahrheiten, wenn der Landkreis Stade in diesem Fall ein Auge zudrücken sollte: Der in Harsefeld errichtete Neubau ist aus rechtlicher Sicht deutlich überdimensioniert. Der Landkreis könnte einen Teilabriss verfügen oder aber den "baurechtswidrigen Zustand", wie es so schön im Beamtendeutsch heißt, nachträglich legalisieren. Darauf spekuliert die Baufirma.
Doch viele Bürger, die schon Ärger mit dem Landkreis hatten, weil ein Carport falsch platziert war, ein Dachausbau nicht ganz der eingereichten Zeichnung entsprach oder eine Mauer ein paar Zentimeter zu lang geriet, werden sich dann zu Recht fragen: Warum geht die Behörde bei den kleinen Leuten so rigoros vor, während die großen "Baulöwen" womöglich ungeschoren davonkommen?

Kalkül oder wirklich "dummer Fehler"? - Ein Kommentar

Das klingt schon ein wenig nach Märchenstunde: Ein Bauleiter bemerkt kurz vor der Fertigstellung eines profitablen Objektes, dass dessen Ausmaße gegen den B-Plan verstoßen. Wer Böses unterstellt, wittert dahinter Kalkül: Die Baufirma setzt auf die "Vernunft" des Landkreises, der den "Schwarzbau" legalisiert, und bezahlt das Bußgeld aus der Portokasse.
Sollte es doch ein "dummer Fehler" gewesen sein, steckt der Landkreis jetzt in einer Zwickmühle: Zeigt er sich gnädig, wäre das ein gefährliches Signal. Pocht er auf einen Rückbau, muss er sich womöglich den Vorwurf gefallen lassen, überreagiert zu haben.

Jörg Dammann

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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