War der Landkreis untätig? Windrad-Investor in Brest klagt / Es geht um 500.000 Euro

Bei einem Windrad geht es für Investoren und auch für Grundstückseigentümer um viel Geld | Foto: jd
  • Bei einem Windrad geht es für Investoren und auch für Grundstückseigentümer um viel Geld
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jd. Brest/Stade. Mehr Windstrom mit weniger Windrädern - dieses Ziel hat sich der Landkreis Stade gesetzt. Moderne, leistungsfähige Anlagen sollen die Stromausbeute erhöhen. Nun will in Brest ein Investor ein Windrad der neuesten Generation aufstellen und hat nach eigenen Angaben alle erforderlichen Gutachten in der Tasche. Der Landkreis zögere die Genehmigung hinaus, so der Investor. Er hat deshalb Ende Dezember eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen den Kreis Stade eingereicht.

Beim Windpark Brest wäre der Begriff "Flaute" durchaus passend: Anlegerschützer warnten schon vor Jahren vor der miesen Rendite, die der Park abwarf. Die Windausbeute blieb seit der Einweihung im Jahr 2000 weit hinter den Erwartungen zurück. Ein Repowering soll es nun richten. Die Planungen seitens eines Projektierers aus Südniedersachsen laufen bereits.

Für eine kleine Teilfläche des vom Landkreis vor zwei Jahren neu zugeschnittenen Vorranggebietes gibt es mit Matthias Lietzau aus Hechthausen einen weiteren Investor. Doch für ein geplantes Windrad versagte die Gemeinde Brest das erforderliche Einvernehmen. "Das hätte dann der Landkreis erteilen müssen, was er aber nicht tat", sagt Lietzau. Der erfahrene Windpark-Planer Lietzau hat einen kleinen Zipfel am südlichen Rand des Brester Windkraft-Vorranggebietes ins Auge gefasst. Dort soll ein ein Power-Rotor aufgestellt werden: ein Windrad des Typs Enercon E-115.

Laut Lietzau ist sein Windrad-Projekt seit Sommer "genehmigungsreif": "Für dieses Windrad ist kein Bebauungsplan erforderlich, da es in einem Windkraft-Vorranggebiet stehen soll", so Lietzau. Eine Baugenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht würde reichen. Doch die habe er nicht bekommen, weil der Landkreis nicht das von der Gemeinde versagte Einvernehmen ersetzt habe.

Der Investor beklagt sich darüber, an den gesamten Planungen nicht beteiligt zu werden. Im Gegensatz zum Repowering-Vorhaben zähle sein einzelnes Windrad offenbar nicht: "Ich werde mutwillig ausgeschlossen", meint Lietzau. Derzeit laufen auf Samtgemeinde- und Gemeindeebene die Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplans für das Vorranggebiet. In diesem Zusammenhang sei er nie zu Gesprächen eingeladen worden, so der Investor.

Der Landkreis weist Lietzaus Vorwürfe zurück: Laut Pressesprecher Christian Schmidt sind erst Anfang Oktober vollständige Unterlagen eingegangen. Da die Gemeinde Brest eine bis Oktober 2017 befristete "Rückstellung" für Lietzaus Windrad beantragt habe, müsse auch kein Einvernehmen ersetzt werden. Aufgrund dieser Zurückstellung ruhe das Verfahren.

Doch bei diesem Punkt setzt Lietzau an: Er moniert, dass der Landkreis nicht vor der Beantragung der Rückstellung aktiv geworden ist. "Man hätte mir den Bauantrag längst genehmigen können." Kommt er mit seiner Klage durch, will er mit Schadensersatzansprüchen vor Gericht ziehen: "Es geht um mindestens eine halbe Million Euro an entgangenen Einnahmen."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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