Ein Feuer im Garten kann teuer werden

Wenn das Feuerchen im Garten räuchert, kann es passieren, dass die Feuerwehr anrückt
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(jd). Viele Gemeinden drohen mit Bußgeldern, wenn "gepüstert" wird. Gesetze, die verhindern, dass Fabrikschlote Tausende Tonnen an Schadstoffen in die Atmosphäre ausstoßen oder dass stinkige Autoabgase dicke Luft in den Städten verursachen, sind sicher sinnvoll. Doch muss wirklich das Lagerfeuer mit den Kindern oder das Verbrennen von ein paar Sträuchern aus dem Garten verboten sein? "Een beten Püstern", wie es seit jeher auf dem Lande üblich ist, gilt heutzutage als schwerer Verstoß gegen die Bestimmungen des Umweltschutzes. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Doch das sind nur die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene. Daneben gilt in Niedersachsen noch eine Brennverordnung mit detaillierten Regelungen - und auch die Kommunen schreiben dem Bürger genau vor, ob und wann er in seinem Garten ein Feuerchen machen darf. So kann die gemütliche Runde, die man in einer lauen Sommernacht am Lagerfeuer verbringt, mancherorts ein teuer Spaß werden: Wer erwischt wird, muss bis zu 5.000 Euro berappen. Einige Gemeinden sehen das nicht ganz so eng.

Dichte Rauchschwaden zogen am vergangenen Montagabend durch die Dörfer Brest und Aspe. Brandgeruch hing in der Luft. Die Feuerwehr rückte an - mit rund 100 Mann aus vier Ortswehren. Für die gab es aber nichts zu tun: Der vermeintliche Großbrand entpuppte sich als kleines Gartenfeuer. Ein paar Gießkannen voll Wasser reichten aus, um es zu löschen. Doch die harmlose Zündelei kann die Verursacherin Christa W.* teuer zu stehen kommen: Ihr wird neben dem Bußgeldbescheid auch eine Rechnung für den Einsatz ins Haus flattern.

"Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen", meint Christa W. Die Rauchentwicklung habe sie zwar unterschätzt, doch deswegen Großalarm auszulösen, sei "eine Lachnummer." Sie hatte in der hintersten Ecke ihres Grundstücks Gartenabfälle verfeuert - mitsamt ein paar Holzscheiten. "Damit es schneller runterbrennt", so die Witwe. Für ihren kleinen Fehler werde sie nun wohl ein hohes Lehrgeld zahlen. Nun hat sie eine Anzeige der Polizei am Hals: Gegen sie wird wegen eines Verstoßes gegen das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen" ermittelt.

Wie hoch die Geldbuße ausfällt, legt der Landkreis fest. Liegt kein Wiederholungsfall vor, geht es um etwa 200 - 400 Euro. In einer ähnlichen Größenordnung dürften sich die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr bewegen. Dabei fährt Christa W. noch richtig gut: Wie die meisten Kommunen hat die Samtgemeinde Harsefeld einen Gebührentarif für solche Einsätze. Pro Nase und Stunde werden 20 Euro berechnet, Fahrzeuge schlagen mit 35 bis 60 Euro zu Buche. In diesem Fall kämen unter dem Strich mehr als 2.000 Euro zusammen.

Der Bürger ist also gut beraten, sich vor dem Griff zum Streichholz zu informieren. Meist reicht ein Blick auf die Homepage der jeweiligen Gemeinde: Im Internet ist unter dem Stichwort "Ortsrecht" nachzulesen, was in Sachen Feuer erlaubt ist. So gibt es in der Samtgemeinde Fredenbeck, zu der Aspe gehört, eine "Gefahrenabwehrverordnung", nach der offene Feuer prinzipiell untersagt sind. Egal, ob stimmungsvolles Lagerfeuer oder verbrannte Pappkartons: Viele Kommunen der Region sind recht rigoros und verbieten jegliche Zündelei im Garten.

Würde Christa W. 500 Meter weiter südlich wohnen, dürfte sie zumindest viermal im Jahr "püstern": In der Samtgemeinde Harsefeld gibt es im Frühjahr und Herbst vier feste "Brenntage", an denen Gartenabfälle wie Baum- oder Gehölzschnitt "heiß entsorgt" werden dürfen. Nach Auskunft des niedersächsischen Umweltministeriums hat landesweit nur die Hälfte aller Kommunen solche Brenntage festgesetzt. Wer in einer der "Hardliner-Kommunen" wie Fredenbeck wohnt, muss sein Gartengestrüpp wohl oder übel zum Kompostierplatz karren.

Gibt es in einer Gemeinde keine einschlägigen Verordnungen zur Gefahrenabwehr, so ist zumindest das Lagerfeuer im eigenen Garten zulässig. Frei nach dem Prinzip: "Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist", so Harsefelds Ordnungsamtschef Harald Polter. Er rät dazu, für das Lagerfeuer - auch in der Feuerschale - ausschließlich Kaminholz zu verwenden. "Dann ist man auf der sicheren Seite, wenn die Feuerwehr unerwartet auf der Matte stehen sollte."
*Name von der Redaktion geändert

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Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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