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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Kalte Dusche für penible Bürokraten

Für die Entnahme einer Wasserprobe muss keine Technik installiert werden, urteilt das Gericht
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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jd. Stade/Brest. "Proben-Posse" vor dem Verwaltungsgericht: Landkreis bekommt eine Klatsche. Dem Brester Bürgermeister sind Bürokraten zuwider, die seine Gemeinde mit immer neuen Vorschriften drangsalieren. Kürzlich erzielte er einen Sieg gegen die Paragraphenreiter: Er prozessierte erfolgreich gegen den Landkreis Stade. Der wollte die Gemeinde dazu verpflichten, im Kindergarten spezielle Entnahmestellen für Trinkwasserproben zu installieren. "Wozu?", wollte Tomforde wissen, erhielt aber vom Landkreis keine plausible Antwort. Das Gesundheitsamt verschanzte sich hinter kaum verständlichen Verordnungen. Tomforde zog vor Gericht und gewann nacheinander drei Prozesse um die Proben-Posse.
Jahrelang lief diese Prozedur immer gleich ab: Einmal jährlich suchte ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes den Brester Kindergarten "Hexenwald" auf und zog aus der Wasserleitung Proben, die auf den Erreger der Legionärs-Krankheit untersucht wurden. Eine messbare Belastung mit Keimen wurde nie festgestellt. Auch nicht in der Dusche, die ihr Warmwasser aus einem 160-Liter-Boiler bezieht. Doch dieser Boiler geriet in den Blickpunkt der Kreis-Behörde: Man monierte im besten Amtsdeutsch, dass "vor und hinter dem Warmwasserbereiter" keine "berührungslose Entnahmen ermöglichende und gekennzeichnete Probenentnahmestelle" vorhanden sei.
Tomforde wunderte sich: "Wenn man einen Becher unter die Brause stellt, bekommt man auch die gewünschte Probe, ohne etwas zu berühren." Als dem Bürgermeister der Bescheid über den zwangsweisen Einbau der Entnahmestellen am Boiler in Haus flatterte, klagte er dagegen. Eine befriedigende Begründung lieferten die Verantwortlichen im Stader Kreishaus auch vor Gericht nicht. Dafür führte man in den Schriftsätzen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und Paragraphen an - eine Fleißarbeit, die dem Personal im Rechtsamt sicher etliche Arbeitsstunden gekostet hat.
Doch alle Mühe der tüchtigen Kreishaus-Bürokraten war vergebens: In dem Beschluss, den das Stader Verwaltungsgericht im Hauptverfahren verkündete, wurde der Bescheid des Landkreises für ungültig erklärt. Ganz unerwartet kam diese Klatsche nicht: Bereits im Eilverfahren, bei dem es um den sofortigen Vollzug des umstritten Bescheids ging, unterlag die Stader Behörde in zwei Instanzen.
Schon da hegten die Richter "ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids". Die Installation einer Proben-Entnahmestelle sei im Fall des Brester Kindergartens nicht erforderlich, erklärte das Oberlandesgericht. Die Begründung: Es handelt sich um eine sogenannte Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung. Und alle Vorschriften, auf die sich der Landkreis berufen hat, gelten nun einmal nur für große Anlagen, so die Richter. „Unsere kleine Dusche, aus der sich nur die Putzfrau ihr Feudelwasser holt und in der alle halbe Jahr mal ein Kind abgebraust wird, ist nun mal nicht mit den Duschräumen in einer Sporthalle vergleichbar“, schmunzelt Tomforde.

Dazu der Kommentar:


Lehrgeld für den Landkreis

Der Stader Landkreisverwaltung sollte dieser Fall eine Lehre sein: Manchmal ist es doch besser, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, als sich auf unsinnige Bestimmungen zu berufen.
Diese Lehre ist allerdings ganz schön teuer: Aus der klammen Kreiskasse müssen nun sämtliche Prozesskosten bezahlt werden. Landrat Michael Roesberg kann nur froh sein, dass die Brester sparsame Leute sind: Bürgermeister Tomforde - wie Roesberg Jurist - vertrat die Gemeinde selbst – und zwar zum Nulltarif, anstatt sich einen gut bezahlten Fachanwalt zu holen. Dessen vierstelliges Honorar hätte der Landkreis als Unterlegener sonst auch übernehmen müssen.

Jörg Dammann

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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