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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Kein privates Osterfeuer

Beim Abbrennen von Osterfeuern gelten jetzt strengere Regeln
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(jd). Brauchtumsfeuer zu Ostern: Gemeinden dürfen nur öffentliche Veranstaltungen genehmigen. Am Ostersamstag und -sonntag steigen zu Abend vielerorts dichte Rauchsäulen in den Himmel. Es ist in zahlreichen Dörfern seit alters her üblich, ein Osterfeuer zu entzünden. Diese Tradition hat auch einen ganz praktischen Zweck: Gartenbesitzer können auf den Osterfeuer-Plätzen meist ihren Gehölzschnitt kostenlos abladen. Nach Abschaffung der Brenntage durch die rot-grüne Koalition in Hannover ist dies jetzt die einzige legale Möglichkeit, Grünabfälle durch Verbrennen zu entsorgen. Allerdings gibt es eine neue Spielregel zu beachten: Ein Osterfeuer muss jetzt bei der Gemeinde als öffentliche Veranstaltung angemeldet werden. Ein österliches Feuerchen in privater Runde ist nach dem Willen der Landesregierung nicht mehr erlaubt.

Der Kreis der Besucher ist überschaubar, es gibt keine Randale und man hat die Kinder stets im Blick: Private Osterfeuer, zu dem Freunde, Bekannte und Nachbarn zusammenkommen, sind bislang sehr beliebt gewesen. Viele zogen die gemütliche Atmosphäre am kleinen Feuerkreis dem lautstarken Trubel einer Massenveranstaltung vor. Doch alle, die auch diesmal vorhaben, zu Ostern ein Privatfeuerchen zu entfachen, sollten das lieber sein lassen. Wer ohne Erlaubnis zündelt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nämlich als Ordnungswidrigkeit. Ausnahme: öffentliche Brauchtumsfeuer zu Ostern. Liegt aber keine Genehmigung dafür vor, können bis zu 50.000 Euro fällig werden. In vielen Gemeinden ist man äußerst unglücklich über das von Hannover übergestülpte Verbot. Doch den lokalen Behörden sind die Hände gebunden.

In Kehdingen haben die neuen rigorose Vorgaben des Landes bereits für heftigen Unmut gesorgt. So berichtet eine Leserin, dass die dortigen Osterfeuer, die seit jeher privaten Charakter haben, nur noch stattfinden dürfen, wenn zu diesen öffentlich eingeladen wird - etwa in der Zeitung. "Das hätte zur Folge, dass jeder dieses Feuer besuchen darf", so die Leserin. Außerdem seien damit Auflagen verbunden wie das Aufstellen von Toiletten.

"Es kann doch nicht im Sinne eines Brauchtums sein, aus einer erweiterten Familienveranstaltung auf einem Privatgelände eine öffentliche Veranstaltung zu machen, bei der auch zwielichtigen Gestalten Zugang zu Haus und Hof gewährt werden soll", ärgert sich die Frau. Damit spricht sie sicher vielen, die sich bisher gerne Gäste zum Osterfeuer einluden, aus der Seele.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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