Das Schicksal vieler Flüchtlinge: Nur geduldet und kein Recht auf Arbeit

Raphael O. würde gern arbeiten, darf aber nicht
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(jd). Wer als Flüchtling keinen Pass besorgen kann oder will, darf keinen Job annehmen. Das Recht auf Arbeit ist laut den Vereinten Nationen ein elementares Menschenrecht. Doch es gibt in Deutschland eine Gruppe von Menschen, die nicht arbeiten dürfen, selbst wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen können: Es geht um Flüchtlinge mit einer sogenannten Duldung. Derzeit haben allein im Kreis Stade 530 Ausländer diesen Status. Viele von ihnen würden gern ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Raphael O.* lebt seit mehr als dreieinhalb Jahren in Harsefeld. Nach eigenen Angaben ist er aus dem Südsudan geflüchtet, wo quasi Bürgerkrieg herrscht. Doch O.s Asylantrag wurde abgelehnt. Nun gilt er als Geduldeter. Die Behörden würden ihn gern abschieben, doch sie können nicht, weil O. über keinen Pass verfügt. "Identitätsverschleierer" werden solche Flüchtlinge im Behördenjargon genannt. Die Ausländerämter unterstellen ihnen, die Beschaffung von Ausweisdokumenten bewusst zu verhindern, um in Deutschland zu bleiben.

Nun hat der mutmaßliche Südsudanese einen Arbeitgeber gefunden, der ihn gern in Vollzeit anstellen würde. Wenn Geduldete wie O. für sich selbst sorgen, blieben dem Landkreis jährliche Kosten von rund 10.000 Euro pro Kopf erspart. Doch die Kreis-Ausländerbehörde verbietet O. zu arbeiten. Sie beruft sich auf die Beschäftigungsverordnung (BeschV) des Bundes: Nach Paragraphen 33 dürfen geduldete Ausländer kein Job ausüben, wenn ihre Abschiebung "aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht vollzogen werden" kann.

Dass der Landkreis bei O. von schuldhaftem Verhalten ausgeht, bringt Ralf Poppe vom Harsefelder Arbeitskreis Asyl auf die Palme: "Warum sollen O.s Angaben zur Person und Herkunft nicht wahr sein? Und warum soll es nicht stimmen, dass er nicht in der Lage ist, diese Angaben zu belegen?" Deutschland sei schließlich ein Rechtsstaat, so Poppe: "Darunter verstehe ich, dass jemandem eine Täuschung nachgewiesen werden muss, bevor man ihn mit Strafen belegt."

Auf Recht und Ordnung beruft sich auch die zuständige Dezernentin im Stader Kreishaus: Nicole Streitz sieht, anders als Poppe, keinen Ermessensspielraum. Die Nachweispflicht liege bei den geduldeten Personen. Ohne sich auf den konkreten Fall zu beziehen, geht Streitz davon aus, dass ausreisepflichtige Ausländer grundsätzlich in der Lage sind, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken.

Kann die Botschaft nicht helfen, gibt es laut Streitz andere Möglichkeiten: "Der Ausreisepflichtige wird aufgefordert, einen Brief an seine Eltern, andere Verwandte oder Bekannte im Herkunftsland zu verfassen, damit diese Dokumente übersenden können." Die Kreisverwaltung übernehme auch die Portokosten. Wenn ein Geduldeter sich erkennbar bemühe, gestatte die Ausländerbehörde auch die Arbeitsaufnahme.

Doch Poppe fragt sich: "Was ist eine Arbeitserlaubnis wert, wenn jemand weiß, dass er jederzeit abgeschoben werden kann?" Er verstehe, wenn ein Geduldeter nicht an seiner eigenen Abschiebung mitwirke. Den Behörden müsse doch endlich klar sein: "Die Flüchtlinge, die keine Ausweise beschaffen können oder wollen, bleiben. So oder so."

Kritik kommt auch vom Land Niedersachsen

Kritik am bundesweiten Beschäftigungsverbot für Geduldete gibt es auch seitens der Landesregierung: Auf Nachfrage des WOCHENBLATT erklärt ein Sprecher des Innenministeriums, dass das "Land Niedersachsen diese Regelung weder für zielführend noch für angemessen hält." Bei den Beratungen zu den jetzt vom Bundestag beschlossenen Lockerungen zum Bleiberecht für Ausländer habe Niedersachsen die Streichung des Arbeitsverbotes beantragt - leider erfolglos. Das Innenministerium werde nach einem Hinweis des Flüchtlingsrates dennoch die Entscheidungspraxis im Kreis Stade prüfen, so der Sprecher.

* Name v.d. Red. geändert

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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